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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Norbert Finkenbusch
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Zusammenfassung

 
Begriff

Leistungen zur Teilhabe werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

Es handelt sich um eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe, die neben den

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • unterhaltssichernden und anderen ergänzenden Leistungen,
  • Leistungen an Teilhabe zur Bildung sowie
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

erbracht werden. Es sind verschiedene Rehabilitationsträger zuständig.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Den Umfang der Leistungen enthalten die §§ 49 ff. SGB IX. Der zuständige Rehabilitationsträger ergibt sich aus dem jeweiligen Sozialgesetzbuch sowie den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuches.

1 Leistungsumfang

Durch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderungen möglichst auf Dauer am Arbeitsleben teilnehmen können.[1] Dabei wird die Gleichstellung von Frauen mit Behinderungen besonders berücksichtigt.[2] Zu den Leistungen gehören insbesondere[3]

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
  • Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung,
  • individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen unterstützter Beschäftigung,
  • berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
  • berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden,
  • Gründungszuschuss entsprechend § 93 SGB III durch die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 S...

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