Ob sich ein Personalabbau lohnt und wann die Wirkung auf die Kosten beginnt, muss auf verschiedenen Ebenen geprüft und festgestellt werden. Die Kosten werden von vielen individuellen Gegebenheiten bestimmt. Daher ist für jeden Mitarbeiter selbst eine individuelle Betrachtung anzustellen. Der Personalabbau als Gesamtprojekt muss ebenfalls auf seine Wirtschaftlichkeit untersucht werden.
4.3.1 Berechnung der individuellen Amortisation
Jeder einzelne Fall innerhalb der Mitarbeiter, die freigesetzt werden sollen, wird betrachtet. Auf der einen Seite stehen die Kosten, die durch die Maßnahme eingespart werden. Das sind i. d. R. die Lohn- bzw. Gehaltszahlungen zuzüglich der gesetzlichen und tariflichen Sozialabgaben. Einzubeziehen sind auch Nebenkosten wie Fahrtkostenerstattung, Jubiläumszahlungen, Zuschüsse zum Mittagessen usw.
Abzuziehen auf dieser Seite der Rechnung sind die Kosten, die für den Ersatz entstehen. Es ist sehr genau zu prüfen, ob wirklich alle von der Person erledigten Aufgaben ersatzlos entfallen können. Gibt es Teilaufgaben, die auch weiterhin erledigt werden müssen, fallen auch weiterhin Kosten dafür an. Diese reduzieren die Einsparungen.
Auf der anderen Seite der Rechnung stehen die Kosten, die durch die Kündigung dieses Mitarbeiters verursacht werden. Gleichgültig, ob es sich dabei um eine Abfindung, Kosten für die Altersteilzeit oder Arbeitsgerichtsprozesse handelt. Der Vergleich dieser Kosten mit den monatlichen Einsparungen ergibt den Zeitraum, in dem sich die Aufwendungen für diese Entlassung amortisieren (s. Tab. 1).
| Amortisation Entlassung individuell |
| Name |
Werner Müller |
| Gehalt brutto monatlich |
2.800 EUR |
| Monatlicher Anteil Urlaubsgeld, Sonderzahlung |
350 EUR |
| Zusatzkosten |
50 EUR |
| Sozialabgaben |
591 EUR |
| Summe monatliche Kosten |
3.791 EUR |
| Abzüglich neuer Aufwand/Monat |
0 EUR |
| Summe monatliche Einsparungen |
3.791 EU... |