Inwieweit ein Personalabbau der richtige Weg ist, um die laufenden Kosten eines Unternehmens zu senken, kann nur ermittelt werden, wenn auch der Aufwand für die Reduktion der Mitarbeiterzahl berücksichtigt wird. Nur so können andere Alternativen zur Sanierung eines Unternehmens korrekt einbezogen werden. Aufgabe der Kostenrechner und Controller ist es, diese Kosten für die Entscheidungsfindung zu ermitteln und in der Realisierungsphase korrekt zu steuern und zu verbuchen.
4.1 Was ist grundsätzlich beim Personalabbau zu beachten?
Kündigungen sind teuer
Die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Personalabbau entstehen, können unerwartete Größenordnungen annehmen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Kostenarten, die bei der Planung mit den individuellen Daten der betroffenen Mitarbeiter kombiniert werden müssen. Die Altersstruktur der Mitarbeiter, die freigesetzt werden sollen, bestimmt erheblich den Umfang der Kosten. So werden z. B. Abfindungen für ältere und langjährig Beschäftigte in der Regel teurer. Rechtzeitig berücksichtigt kann durch geringfügige Veränderungen der Entlassungspläne eine erhebliche Kosteneinsparung erreicht werden.
Auch indirekte Kosten einbeziehen
Neben der notwendigen detaillierten Berechnung der Kosten müssen weitere Aufwendungen einbezogen werden, die direkt oder indirekt mit dem Personalabbau einhergehen. Ein Teil der Kosten wird direkt in Abhängigkeit einer Person gezahlt, ein anderer Teil entsteht durch die notwendige Mehrarbeit für die Durchführung der Sozialauswahl, die Beteiligung des Betriebsrates oder durch das Führen von Arbeitsgerichtsprozessen. Hinzu kommen indirekte Kosten, die durch Unruhe innerhalb und außerhalb des Unternehmens entstehen, durch Verlust der Motivation bei den verbleibenden Mitarbeitern oder durch den Verlust der Kenntnisse und Erfahrungen von langjährigen Arbeitnehmern.