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Kapitel 9: Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattun ... / 2.2.2.1.1 Zuschnitt operativer Segmente – Identifikation

Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos, Malte Kähler
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Rz. 114

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Die Segmentberichterstattung spiegelt die interne oberste Ebene der Berichterstattung an das Management des Unternehmens wider. Technisch wird diese allerdings bottom up erstellt. Insofern kann in der Praxis eine Divergenz zwischen dem postulierten management approach (der Berichterstattung an das Management bzw. der Organisation des Unternehmens) und den identifizierten berichterstattungspflichtigen Segmenten gem. IFRS 8 auftreten. Liegt eine Divergenz vor (z. B. separat berichtete Stabsstellen), ist die Berichterstattung nichtsdestotrotz an den Erfordernissen des IFRS 8 auszurichten. Da sich der (Konzern-)Lagebericht im Rahmen von DRS 20[1] als auch IFRS 8 am management approach orientieren, legen beide die Unternehmenssteuerung aus Sicht des obersten Managements zugrunde, insofern ist auf eine widerspruchsfreie Darstellung in den Berichtswerken zu achten.

 

Rz. 115

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Auf der kleinsten Ebene werden die operativen Segmente identifiziert. IFRS 8.5 definiert diese als Unternehmensbestandteile, die

  • durch ihre Geschäftstätigkeit Umsatzerlöse erwirtschaften und Aufwendungen verursachen (die Herkunft – intern oder extern – der Umsatzerlöse ist ohne Bedeutung),
  • von den Hauptentscheidungsträgern (chief operating decision maker) hinsichtlich des operativen Ergebnisses und der Allokation von Ressourcen zu den Segmenten überprüft werden und
  • separate Finanzinformationen aufweisen.
 

Rz. 116

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Erlöse und Aufwendungen müssen nicht realiter anfallen. Bei im Aufbau befindlichen Segmenten genügt ein potenzieller zukünftiger Ertragsstrom (IFRS 8.5). IFRS 8 verlangt indessen das Vorliegen einer Geschäftsaktivität (engages in business activities). Abteilungen, die strukturell keine Umsatzerlöse erwirtschaften, zum...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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