Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
Rz. 856
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Als Versicherungsverträge (insurance contracts) i. S. d. IFRS 17 gelten Verträge, bei denen ein Versicherer ein signifikantes Versicherungsrisiko eines Versicherungsnehmers übernimmt. Dabei verpflichtet sich der Versicherer bei Eintritt eines ungewissen zukünftigen (Schadens-)Ereignisses zur Leistung von Kompensation für die vom Versicherungsnehmer vertraglich abgesicherten Nachteile. Im Gegenzug erhält der Versicherer vom Versicherungsnehmer für die Übernahme genannter Risiken im Schadensfall eine vertraglich festgesetzte Vergütung (Prämie).
Rz. 857
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die maßgebliche Charakteristik eines Versicherungsvertrages gemäß der Definitionskriterien, ist der vertragsgegenständliche Bezug auf ein konkretes Versicherungsrisiko. Das Versicherungsrisiko, laut solcher ein Risiko, welches vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer übertragen wird, ist als Begrifflichkeit vom Standard sachlich nicht abschließend eingegrenzt.
Im Einzelnen fällt jedoch die Übernahme eines isoliert betrachteten Finanzrisikos ausdrücklich nicht unter die Definitionskriterien des Versicherungsrisikos. Das grundsätzliche Merkmal von Finanzrisiken ist dabei als das Risiko künftiger Änderungen zugrunde liegender finanzieller Variablen oder auch bestimmter nichtfinanzieller Variablen bezeichnet, vorausgesetzt, dass zuletzt genannte nicht spezifisch für eine der Vertragsparteien ist. Zu den finanziellen Variablen zählen dabei insbesondere Zinssätze, Wertpapierkurse, Rohstoffpreise, Wechselkurse oder Preis- oder Zinsindizes.
Rz. 858
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Ein individuelles Versicherungsrisiko ist als "signifikant" anzusehen, wenn für den ungewissen Eintritt des Versicherungsfalles die Möglichkeit besteht, dass der Versicherer zusätzliche Beträge zu...