Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner
Zum Umlaufvermögen gehören nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), fertige und unfertige Erzeugnisse und Leistungen, Warenvorräte, geleistete Anzahlungen, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere und liquide Mittel (Kasse, Bankguthaben, Schecks).
Für das Umlaufvermögen sind folgende Kontenbereiche vorgesehen:
| SKR 03 (DATEV-Kontenrahmen) |
1000-1599 |
| SKR 04 (DATEV-Kontenrahmen) |
1000-1899 |
| IKR (Industriekontenrahmen) |
20-29 |
| BGA (Groß- und Außenhandelskontenrahmen) |
10-15, 39 für Warenbestände |
3.1 Vorräte, unfertige Arbeiten und Erzeugnisse, erhaltene Anzahlungen
Der tatsächliche Bestand an Vorräten wird über die Inventur zum Ende des Geschäftsjahres ermittelt; hieraus ergeben sich die Bestandsveränderungen zur Vorjahresbilanz. Daher sind bei der Abstimmung der Buchhaltung die Bestands- und Bestandsveränderungskonten nur auf Fehlbuchungen zu prüfen. In der Praxis finden sich auf den Warenbestandskonten oder Bestandsveränderungskonten gelegentlich laufende Buchungen zu "Wareneinkauf" oder "Wareneinsatz". Sie sind dann entsprechend umzubuchen.
| erledigt |
Arbeitsschritte |
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Ist die Inventur der Vorräte richtig und vollständig durchgeführt worden? Klären Sie für den Jahresabschluss eventuelle Differenzen. |
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Sind alle ermittelten Bestände korrekt verbucht? Gleichen Sie hierfür die ermittelten Inventurbestände mit den Salden der entsprechenden Bestandskonten ab. |
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Prüfen Sie bei großen Abweichungen zu den Vorjahresbeständen, ob Fehler oder unternehmerische Gründe vorliegen. |
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Bestehen beim Vorratsvermögen nachhaltige Wertminderungen, die eine handelsrechtliche Abschreibung auf den niedrigeren Zeitwert (Niederstwertprinzip) oder eine steuerliche Teilwertabschreibung möglich machen? Sind diese Wertminderungen hinreichend dokumentiert? |
Inventur/Bewertung
Nachhaltige Wertminderungen bei Vorräten l...