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I. Aufgabe und Leistungen der Zusatzversorgung / 9.1.2 Kleine Witwenrente

Walter Dietsch
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Liegen die Voraussetzungen für eine große Witwen-/Witwerrente nicht vor, wird eine kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt. Sie beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen. Sie wird gezahlt, wenn die Witwe/der Witwer nicht mehr geheiratet und der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.

Die kleine Witwenrente wird längstens für 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehegatten gezahlt, es sei denn, mindestens ein Ehegatte wurde vor dem 2.1.1962 geboren und die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen. Vollendet die Witwe/der Witwer das 45. (bzw. 47.) Lebensjahr, so wird ab diesem Zeitpunkt die große Witwen-/Witwerrente gezahlt.

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