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I. Aufgabe und Leistungen der Zusatzversorgung / 5 Berechnung der Betriebsrente in der Pflichtversicherung

Walter Dietsch
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Die Betriebsrente aus der Zusatzversorgung ist seit dem 1.1.2002 von den Bezugssystemen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung losgelöst und ein eigenständiges System geworden. Sie tritt neben die sonstigen Altersvorsorgeleistungen; eine gegenseitige Anrechnung erfolgt dabei nicht mehr.

Im Punktemodell der Betriebsrente wird das Arbeitsentgelt des Versicherten jährlich in eine von diesem Entgelt und dem Alter des Versicherten abhängige Leistung umgewandelt. Die Leistung aus dem Punktemodell gibt somit die gesamte Lebensarbeitsleistung während einer Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung wieder.

Entscheidend für die Berechnung der Betriebsrente sind die Höhe des jährlichen Entgelts und das Alter der Versicherten im Jahr des Entgeltbezugs. Bei der Berechnung wird unterstellt, dass ein Arbeitgeber pro Monat 4 % aus dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt des Versicherten als Beitrag in die Zusatzversorgung einzahlt. Diese Beiträge sollen von der Zusatzversorgungskasse in der Ansparphase mit 3,25 % und ab dem Zeitpunkt der Auszahlung mit 5,25 % verzinst werden. Hieraus ergibt sich ein mittlerer Zins von ca. 4 %, der zum Zeitpunkt der Einzahlung der Beiträge unterstellt wird. Da das Geld angespart und verzinst werden soll, ist es wesentlich, wie alt der Versicherte zum Zeitpunkt des Bezugs des Entgelts ist. Je länger das Geld für eine Verzinsung zur Verfügung steht, desto höher wird später die Leistung sein.

5.1 Die Altersfaktoren

Die Verzinsung und sonstige biometrische Daten sind in einer Tabelle berücksichtigt, aus der sich je nach Alter der Versicherten ein bestimmter Wert (Altersfaktor) ergibt.

 
Alter Faktor Alter Faktor Alter Faktor Alter Faktor
17 3,1 29 2,1 41 1,5 53 1,0
18 3,0 30 2,0 42 1,4 54 1,0
19 2,9 31 2,0 43 1,4 55 1,0
20 2,8 32 1,9 44 1,3 56 1,0
21 2,7 33 1,9

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