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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beihilfen / I. Allgemeines

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Rz. 5

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Steuerfrei sind Beihilfen (> Rz 6) aus öffentlichen Mitteln (> Rz 8), aber auch aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit (> Rz 12) oder als Beihilfe für Zwecke der Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst gewährt werden (§ 3 Nr 11 EStG; > Rz 23 ff). Eine ergänzende Regelung für > Stipendien enthält § 3 Nr 44 EStG (> Rz 35 ff). Die Voraussetzungen sind teilweise gleich; deshalb kann eine Steuerfreiheit nach beiden Vorschriften gegeben sein.

 

Rz. 6

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Beihilfen iSd § 3 Nr 11 EStG müssen uneigennützig gewährt werden; entscheidendes Merkmal ist die Unentgeltlichkeit und Einseitigkeit der Leistung. Keine Beihilfe sind deshalb Leistungen, die im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht werden (BFH 187, 39 = BStBl 1999 II, 133; BFH/NV 1999, 600 zum Kinderhaus). Sie sind deshalb nur steuerfrei, wenn der Empfänger mit den Bezügen nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer Tätigkeit als ArbN verpflichtet wird (§ 3 Nr 11 Satz 3 EStG; > Rz 27). Schädlich ist aber nur die Verpflichtung zu einer "bestimmten" ArbN-Tätigkeit (vgl § 3 Nr 11 Satz 3 EStG). Eine allgemeine Verpflichtung zur Aufnahme einer ArbN-Tätigkeit (zB nach Vorschriften des SGB XII) ist deshalb unschädlich.

 

Rz. 7

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Bezüge aus öffentlichen Mitteln bleiben als Beihilfe iSd § 3 Nr 11 EStG nur für den Empfänger steuerfrei, für den sie bewilligt worden sind (BFH 183, 488 = BStBl 1997 II, 652; EFG 2003, 287). Der Ersatz von Aufwendungen einer Pflegeperson, die der Beihilfeempfänger aus Mitteln der Beihilfe bewirkt, ist nicht begünstigt; ergänzend > Pflegegeld Rz 3, > Pflegepersonal Rz 1.

 

Rz. 8

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Öffentliche Mittel iSd § 3 Nr 11...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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