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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitsmittel / 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter

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Rz. 14

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Geringwertige Arbeitsmittel: Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Arbeitsmittel bis zu 800 EUR – ohne USt –, können sie im VZ der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als WK abgezogen werden (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 7 Satz 2 iVm § 6 Abs 2 Satz 1–3 EStG; > R 9.12 Satz 1 LStR). Hierbei hat der Stpfl ein Wahlrecht. Statt des Sofortabzugs der WK kann er sich auch bei geringwertigen Wirtschaftsgütern dafür entscheiden, die AfA geltend zu machen, was sinnvoll sein kann, um die Steuerprogression (> Lohnsteuertarif Rz 4 ff) zu reduzieren. Wird ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens nach Umwidmung (> Rz 10) erstmals so gut wie ausschließlich beruflich genutzt, so ist für die Anwendung der Grenze von 800 EUR vom Restwert im Zeitpunkt der erstmaligen beruflichen Nutzung auszugehen (vgl H 9.12 – Absetzung für Abnutzung – LStH).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)

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