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Gutscheine / Lohnsteuer

Rainer Hartmann
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1 Steuerliche Beurteilung abhängig von der Gutscheingewährung

1.1 Warengutschein aus persönlichem Anlass

In der betrieblichen Praxis wird für Geschenke, die der Arbeitnehmer aus besonderem persönlichem Anlass (Geburtstage, Ehrungen) von seinem Arbeitgeber erhält, häufig die Form von Waren- bzw. Einkaufsgutscheinen gewählt. Solche Warengutscheine bleiben als bloße Aufmerksamkeiten steuerfrei, wenn sie dem Arbeitnehmer aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses gewährt werden und der Gutscheinwert 60 EUR (brutto) nicht übersteigt. Entscheidend ist, dass der Gutschein als Sachbezug und nicht als Barzuwendung zu behandeln ist.[1]

Wird der Betrag von 60 EUR überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und damit beitragspflichtig.

Für die Behandlung von Gutscheinen als Sachbezug, der im Rahmen der 60-EUR-Grenze als Aufmerksamkeit steuerfrei bleibt, kommt es nicht darauf an, ob er über einen Höchstbetrag in EUR lautet bzw. die Ware darauf genau bezeichnet ist, wenn der arbeitsrechtliche Anspruch nicht auf eine Geldleistung gerichtet ist.

 
Achtung

Geldleistung ist immer steuerpflichtig

Geldzuwendungen gehören – unabhängig von der Höhe – stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[2]

[1] S. Abschn. 2.
[2] R 19.6 Abs. 1 LStR, H 19.6 LStH "Warengutschein".

1.2 Warengutschein zur Einlösung beim Arbeitgeber

Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, stellen ohne weitere formale Anforderungen immer einen Sachbezug dar. Diese arbeitgeberbezogenen Gutscheine sind deshalb als Belegschaftsrabatt bis zu einem Jahresbetrag von 1.080 EUR steuerfrei.

1.3 Warengutschein zur Einlösung bei einem Dritten

Für Warengutscheine, die der Arbeitnehmer bei einem Dritten einzulösen hat, kann die Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR angewendet werden, wenn der Gutschein die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sachbezugs erfüllt.[1] Die Abgrenzung von Sach- und Barlohn bei Gutscheinen ist gesetzlich festgelegt. Weitere Voraussetzung für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze ist, dass der Gut...

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Zusammenfassung Überblick Gutscheine können zum Bezug einer Barauszahlung oder zum verbilligten bzw. kostenfreien Bezug einer Sache bzw. Leistung berechtigen. Gibt ein Arbeitgeber Gutscheine anstelle des vereinbarten Barlohns an den Arbeitnehmer, handelt es ...

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