Welche Konzeption eines Freiwilligenprogramms für ein Unternehmen passend ist, muss anhand der aktuellen Situation im Unternehmen sowie den betrieblichen Umständen im Einzelfall analysiert werden. Im Grundsatz haben sich die folgenden Konzeptionen herausgebildet:
5.1.1 Offenes Angebotsverfahren
Im offenen Angebotsverfahren wird – bis zur Erreichung des Reduktionsziels – allen Arbeitnehmern eines Unternehmens die Möglichkeit geboten, an dem Freiwilligenprogramm teilzunehmen. Dieses Verfahren richtet sich also nicht an bestimmte Personengruppen oder Abteilungen.
Dieses Verfahren wird außerhalb von geplanten Betriebsstilllegungen selten angewandt, da Unternehmen in der Regel nicht alle Mitarbeiter pauschal in das Freiwilligenprogramm einbeziehen wollen.
5.1.2 Beschränktes/selektives Angebotsverfahren
Beim beschränkten oder selektiven Angebotsverfahren wird das Freiwilligenprogramm nur bestimmten Arbeitnehmern oder Personengruppen angeboten. Dies kann auf Basis von Kriterien wie Qualifikation, Funktion, Alter oder Betriebszugehörigkeit erfolgen, wobei im Einzelfall rechtliche Vorgaben zu beachten sind (z. B. Diskriminierungsverbote oder Gleichbehandlungsgebote). Alternativ werden im Freiwilligenprogramm von vornherein konkrete Kriterien definiert, die den Arbeitgeber zur Ablehnung der Teilnahme bestimmter Arbeitnehmer berechtigt (z. B. in Form einer namentlichen Negativliste). Ziel dieses Verfahrens ist es, einen gezielten Personalabbau in spezifischen Bereichen zu erreichen, ohne dass alle Mitarbeiter das Angebot wahrnehmen können.
Häufig wird in diesem Angebotsverfahren ein Vorbehalt der doppelten Freiwilligkeit festgelegt. Dies beinhaltet das Recht des Arbeitgebers, jeden Antrag eines Mitarbeiters auf Teilnahme am Freiwilligenprogramm im Einzelfall zu prüfen und ggf. ohne besondere Begründung abzulehnen. Damit können Unternehmen sich die letzte Entscheid...