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FF 04/2022, In Vielfalt geeint

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Eva Becker

lautet das Motto der Europäischen Union (EU) seit dem Jahr 2000.

Dieses Motto passt zur rechtlichen Situation, die wir im Familienrecht in Europa vorfinden. Das hat der 3. Internationale Familienrechtstag der Arbeitsgemeinschaft gezeigt, der im Februar 2022 mit fast 100 Teilnehmern virtuell stattfand.

Mit den Rom III-, EU-Unterhalts- und Güterrechtsverordnungen und der Brüssel IIa Verordnung, die am 1.8.2022 reformiert als Brüssel IIb-Verordnung in Kraft treten wird, ist Europa und sind unsere Mandanten gut gerüstet, nicht nur, aber insbesondere, wenn ihre Lebenssachverhalte grenzüberschreitend Rechtsfragen aufwerfen. Auch der DAV hat an dieser Revision mitgewirkt und sich u.a. für die Berücksichtigung der Anhörungsrechte von Kindern im Verfahren stark gemacht.

Ein weiterer Baustein für Rechtssicherheit im Familienrecht auf europäischer Ebene, die Anerkennung der Elternschaft im Sinne von Abstammung, wird diesen Regelwerken absehbar hinzugefügt werden. Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2020 erklärt: "Wenn Sie in einem Land Vater oder Mutter sind, sind Sie in jedem Land Vater oder Mutter". Mittlerweile arbeitet eine Expertengruppe daran, die "Anerkennung wohlerworbener Rechte", wie der EuGH im Fall Grunkin/Paul und diesem folgenden es genannt hat, im Verordnungswege zu Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung zu gewährleisten.

Vielleicht werden nicht alle Mitgliedsstaaten dieser neuen Verordnung zustimmen. Aber auch dafür sieht die EU ein rechtsstaatliches Verfahren vor, das im Familienrecht bereits sehr gute Dienste geleistet hat: Die Mitgliedstaaten können sich im Wege der verstärkten Zusammenarbeit zusammenfinden, so dass das Regelwerk zumindest in einem Teil der Mitgliedsstaaten Wirksamkeit entfalten kann...

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