Haufe Redaktion
, Dr. Andreas Raps
Zur Beurteilung von Unternehmen hat sich in der Praxis die international gebräuchliche Kennziffer EBITDA ("earnings before interest, taxes, depreciation and amortization") durchgesetzt. Durch diese Größe wird das Ergebnis (earnings) wiedergegeben, das sich vor (before)
- Zinsen (interests),
- Steuern (taxes) sowie
- Abschreibungen auf Sachanlagen (depreciation) und
- Abschreibungen auf immaterielle Werte (amortization)
ergibt.
Damit ist EBITDA die Differenz der zahlungswirksamen betriebsbezogenen Erträge und Aufwendungen, die für den Kapitaldienst, die Steuerzahlungen, die Ausschüttungen sowie zur Investitionsfinanzierung zur Verfügung steht. Wie der Cash-flow ist damit auch EBITDA ein Erfolgsmaßstab, der gleichzeitig eine Aussage über die Selbstfinanzierungskraft eines Unternehmens liefert. Im Unterschied zu gängigen Cash-flow-Definitionen ist bei EBITDA das Finanzergebnis aber noch nicht berücksichtigt – mit der Folge, dass unterschiedliche Finanzierungsstrukturen die Höhe des Kennziffernwertes nicht beeinflussen.
Damit bietet sich die Betrachtung von EBITDA auch bei wesentlichen Änderungen der Finanzierungsstruktur sowie bei einer branchenübergreifenden Bewertung von Unternehmen an. In Tabelle 1 ist in einem allgemein gültigen Schema aufgezeigt, wie die Größe EBITDA bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens ermittelt werden kann.
| |
Gesamtkostenverfahren |
| |
Umsatzerlöse |
| ± |
Bestandsveränderungen der Erzeugnisse |
| + |
Aktivierte Eigenleistungen |
| + |
Sonstige betriebliche Erträge |
| = |
Betriebsleistung |
| – |
Materialaufwand |
| – |
Personalaufwand |
| – |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| = |
EBITDA |
Tab. 1: Ermittlung EBITDA nach dem Gesamtkostenverfahren
Beim Gesamtkostenverfahren werden alle Aufwendungen einer Periode nach Aufwandsarten untergliedert (Material-, Personalaufwand, Abschreibungen). Charakteristisc...