Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Für die betriebliche Praxis sind vor allem die oben genannten DGUV-Informationen 201-054 und 201-056 relevant.
Dabei ist wichtig zu verstehen: Für die Sicherheit bei Arbeiten an Dächern durch bauausführende Firmen, also z. B. für Errichtung, Reparatur, Um- und Rückbau von Dächern ist in erster Linie die DGUV-I 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten" wichtig. Die Vorgaben sind tätigkeitsbezogen zu verstehen und beschäftigen sich mit Gefährdungen und Maßnahmen, die bei bestimmten Bau- und Montagearbeiten auftreten.
Demgegenüber ist die DGUV-I 201-056 "Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern" eher gebäudebezogen aufgebaut. Sie wendet sich an Bauherren und Betreiber von Gebäuden und regelt grundsätzlich, wie Dächer beschaffen sein müssen, damit im Betrieb bestimmte Arbeiten daran bzw. darauf durchgeführt werden können. Sie ist damit besonders relevant auch für Firmen, die nicht Bauunternehmen, aber Gebäudebetreiber sind.
Ziel beider Vorgaben ist es, dass ausführende Firmen idealerweise auf Dächern alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vorfinden, die bauseitig umgesetzt wurden. Dadurch wird sichergestellt, dass ein ausreichend sicheres Arbeiten auf oder am Dach möglich ist. Allerdings sind im Gebäudebestand viele bauseitig vorzusehende Maßnahmen noch nicht umgesetzt, sodass es hier in der Praxis häufig zu Abweichungen und Sicherheitsrisiken kommt.