Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Brandschutzrundgänge durch das Betriebsgebäude und Evakuierungsübungen sind nicht nur nach Abschn. 11 Abs. 2 ASR A2.3 ausdrücklich gefordert, sondern sind i. d. R. auch interessanter und praxisnäher als Veranstaltungen im Vortragsstil. In Betrieben mit signifikanten Brandrisiken, z. B. bei Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten oder anderen leicht entzündlichen Materialien, können geeignete Brandschutzdemonstrationen wie etwa Fett- oder Flüssigkeitsbrände oder Staubexplosionen, sinnvoll sein.
Nutzen Sie Angebote für ein Feuerlöschtraining
Feuerlöschertrainings werden von vielen Feuerlöscheranbietern, von Feuerwehren und Dienstleistern angeboten und können unter Verwendung von gasbetriebenen Simulatoren und Übungslöschern i. d. R. problemlos auf dem Firmengelände durchgeführt werden.
Alle relevanten Brandschutzeinrichtungen (Evakuierungstücher im Pflegebereich, Evakuierungshilfen für Gehbehinderte, Fluchthauben, Rauchabzüge, im Brandfall selbstschließende Feuerschutzabschlüsse, Alarmierungssignale usw.) sollten, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, praktisch gezeigt bzw. ausprobiert werden.
Kombinieren Sie verschiedene Übungen
Brandschutz- und Evakuierungsübungen können auch mit Hinweisen zum Verhalten in anderen Notfällen und Bedrohungslagen kombiniert werden, z. B. kriminelle Übergriffe.
Betriebliche Brandschutzunterweisungen gewinnen stets dadurch an Akzeptanz, dass viele Informationen auch im privaten Rahmen von Interesse sind. Das kann durch ein kleines "Beiprogramm" noch unterstützt werden, z. B. durch einen vom Betriebseinkauf mit wenig Aufwand organisierbaren Verkauf von Rauchmeldern zum Selbstkostenpreis.