Das Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit ist dadurch gekennzeichnet, dass den Arbeitnehmern keine festen Arbeitszeiten, sondern in der Regel nur ein täglicher und wöchentlicher Arbeitszeitrahmen vorgegeben wird. Der Arbeitgeber verzichtet dabei auf eine Arbeitszeiterfassung und -kontrolle. Vertraglich ist dennoch eine bestimmte regelmäßige Arbeitszeit (z. B. 40 Stunden pro Woche) festgelegt. An die Stelle der in flexiblen Arbeitszeitsystemen üblichen Zeitkonten tritt der eigenverantwortliche Zeitausgleich durch die Mitarbeiter selbst, gegebenenfalls unterstützt durch die Führungskraft, wenn sich ein Missverhältnis zwischen Aufgabenvolumen und vereinbarter Arbeitszeit ergibt ("Überlastsituation"). Vertrauensarbeitszeit wird häufig eingeführt, um eine stärkere Fokussierung auf Ergebnisse statt auf reine Anwesenheitszeiten zu erreichen. Vertrauensarbeitszeit wird dabei nicht nur als Modell der Flexibilisierung der Arbeitszeit, sondern auch des Arbeitsortes, insbesondere zur Ermöglichung "mobiler Arbeit" mittels Laptop, Tablet-PC oder Smartphone, verbunden.
Für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Vergütung für Überstunden bzw. Mehrarbeit gelten auch in der Vertrauensarbeitszeit grundsätzlich dieselben Regeln wie in Arbeitszeitsystemen mit Zeiterfassung. Auch sind die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sowie etwa einschlägiger tariflicher Regelungen zu beachten und deren Einhaltung vom Arbeitgeber zu überwachen. Insoweit bedeutet Vertrauensarbeitszeit keinen "Abschied von der Arbeitszeit". Zur Gewährleistung der täglichen Ruhezeiten empfiehlt sich grundsätzlich ein 13-stündiger Arbeitszeitrahmen, der die minutengenaue Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit zwecks Kontrolle der Einhaltung der Ruhezeit entbehrlich macht.
Hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes ist insbe...