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AGS 9/2014, Vergütung bei vorzeitiger Kündigung des Anwa ... / 2 Aus den Gründen

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Der Senat ist nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand einstimmig der Überzeugung, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 ZPO erfordern keine Entscheidung durch Urteil nach mündlicher Verhandlung, die auch nicht nach § 522 Abs. 2 Nr. 4 ZPO geboten ist. Von ihr sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Der Kläger hat keine Gründe aufgezeigt, die eine mündliche Verhandlung ansonsten geboten erscheinen lassen.

Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidung des LG Bezug genommen. Die dagegen erhobenen Angriffe der Berufung überzeugen den Senat nicht. Hierzu Folgendes:

1. Dem Kläger steht derzeit kein anteiliger Vergütungsanspruch nach § 628 Abs. 1 BGB i.V.m. der Vergütungsvereinbarung v. 15.12.2010 gegen den Beklagten zu. Ein solcher Anspruch ist nicht schlüssig und nachvollziehbar dargetan. Der von der vereinbarten Gesamtvergütung in Abzug gebrachte Anteil – unter nicht nachvollziehbarer Einbeziehung der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten – von 30 % ist erkennbar aus der Luft gegriffen und weder in qualitativer, noch in zeitlicher Hinsicht substantiiert. Die Behauptung lediglich in dieser Höhe seien Leistungen nicht erbracht worden, wird ins Blaue hinein aufgestellt, nachdem in erster Instanz unzureichend vorgetragen und auch auf verschiedene Hinweise hierzu nicht reagiert wurde.

Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis aufgrund des § 627 BGB gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Der Bestimmung des erbrachten Teils der Gesamtleistung wohnen ein qualitatives und ein zeitliches Moment inne. Für den Schuldner höherer Dienste ist einerseits die geistige Leistung maßg...

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  • § 14 Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern ( ... / IX. Zugang und Zustellung
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  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
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  • § 17 Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen / 4. Zeitpunkt für die Bewertung der Schenkung; Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 S. 2 BGB)
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  • § 18 Unterhalt des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes / I. Abgrenzung zwischen Sonderbedarf und Mehrbedarf
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