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5 Nachträgliche Anschaffungskosten

Dr. Hartwig Maier
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Einführung

Insbesondere im Zusammenhang mit Veräußerungs- und Liquidationsverlusten stellt sich häufig die Frage nachträglicher Anschaffungskosten. Je höher die nachträglichen Anschaffungskosten sind, umso höher ist ein Veräußerungsverlust (bzw. umso geringer ist ein Veräußerungsgewinn). Nachträgliche Anschaffungskosten können durch folgende Tatbestände entstehen:

  • verdeckte Einlagen,
  • Ausfall von Gesellschafterdarlehen sowie
  • Bürgschaftsleistungen, soweit die Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft wertlos ist.

5.1 Verdeckte Einlagen

Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter der Gesellschaft einen bilanzierungsfähigen Vorteil zuwendet (s. E 2.5). Insbesondere der Verzicht des Gesellschafters auf eine Forderung gegenüber der GmbH führt i. H. d. Teilwerts der Forderung zu einer verdeckten Einlage. Beim Gesellschafter liegt i. H. d. werthaltigen Teils der Forderung ein Zufluss vor (grundlegend: BFH GrS vom 09.06.1997 BStBl II 1998, 307). Die verdeckte Einlage erhöht außerdem die Anschaffungskosten der Beteiligung (BFH vom 12.02.1980 BStBl II 1980, 494; H 17 Abs. 5 EStH "Verdeckte Einlage").

 
Praxis-Beispiel

Beispiel

G erwarb 2020 20 % der Anteile an der XY-GmbH für 20 000 EUR. G vermietet an die GmbH ein Grundstück. Bis zum 31.12.2023 sind Mietrückstände i. H. v. 12 000 EUR aufgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich die GmbH in akuten Zahlungsschwierigkeiten. Sie kann ihre Verbindlichkeiten nur noch zu 20 % erfüllen. G verzichtet am 31.12.2023 auf seine Mietforderung. 2025 veräußert er die Beteiligung für 1 000 EUR.

Lösung: Der Verzicht auf die Mietforderung führt bei der GmbH zu einem außerordentlichen Ertrag i. H. d. Nominalbetrags der Forderung (BS: Verbindlichkeit 12 000 EUR an außerordentlichen Ertrag 12 000 EUR). Dieser Ertrag wird außerbilanziell um den Wert der verdeckten Einlage v...

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