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§ 40 Übergangsrecht / d) Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts ohne vorhergehenden Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 3 u. 4 RVG)

Norbert Schneider
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aa) Überblick

 

Rz. 19

Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3 und S. 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG.

bb) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

 

Rz. 20

Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG).

 

Beispiel 8: Pflichtverteidiger wird Wahlverteidiger

Der Anwalt ist im Dezember 2020 als Pflichtverteidiger bestellt worden. Im Januar 2021 ist ihm der Wahlanwaltsauftrag erteilt worden.

Es gilt nicht § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, sondern § 60 Abs. 1 S. 3 RVG. Maßgebend bleibt der frühere Zeitpunkt der Bestellung. Die spätere Auftragserteilung ist insoweit irrelevant (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG).

 

Rz. 21

 

Beispiel 9: Notanwalt wird Wahlanwalt

Der Anwalt ist im Dezember 2020 als Notanwalt gem. § 78b ZPO beigeordnet worden. Im Januar 2020 hat ihm der Mandant den Prozessauftrag erteilt.

Auch hier gilt nicht § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, sondern § 60 Abs. 1 S. 3 RVG. Maßgebend bleibt auch hier die frühere Beiordnung (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG).

cc) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

 

Rz. 22

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen.

 

Beispiel 10: Mehrere Angelegenheiten für Pflichtverteidiger

Der Anwalt ist im Dezember 2020 als Pflichtverteidiger be...

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