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§ 4 Sicherheiten am Bau / VII. Inanspruchnahme der Bürgschaft

Philipp Schlemmer, Dr. Gabriele Bruchmann
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1. Muster: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.)

 

Rz. 202

Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.)

 

Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.)

An das

Landgericht _________________________

Klage

In Sachen

_________________________

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

_________________________

– Beklagte zu 1.) –

_________________________

– Beklagte zu 2.) –

wegen offener Werklohnforderung und Inanspruchnahme der Bürgschaft

Vorläufiger Streitwert: EUR _________________________

Namens und im Auftrag der Klägerin erheben wir Klage und stellen folgende

Anträge:

 
  1. Die Beklagte zu 1.) und die Beklagte zu 2.) – diese jedoch als Bürgin für die Verpflichtungen der Beklagten zu 1.) – werden wie Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR _________________________ nebst Zinsen i.H.v. _________________________ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem _________________________ zu zahlen, wobei die Zahlung der Beklagten zu 2.) nur Zug um Zug gegen Rückgabe der von ihr gestellten Originalbürgschaft Nr. _________________________ vom _________________________ in Höhe des Betrages von _________________________ zu erfolgen hat.
  2. Die Beklagte zu 1.) wird des Weiteren verurteilt, an die Klägerin weitere EUR _________________________ nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit _________________________ zu zahlen.

Begründung:

Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten zu 1.) offenen Werklohn aus der Schlussrechnung hinsichtlich...

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