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§ 36 Bußgeldsachen / d) Der Verteidiger wird erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt

Norbert Schneider
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Rz. 153

Wird der Verteidiger erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 39 bis 75. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV.

 

Rz. 154

Auch kann jetzt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV anfallen.

 

Beispiel 78: Erstmalige Beauftragung im gerichtlichen Verfahren, Einstellung außerhalb der Hauptverhandlung

Der Verteidiger wird erstmals im gerichtlichen Verfahren beauftragt. Das Verfahren wird außerhalb der Hauptverhandlung unter Mitwirkung des Verteidigers eingestellt.

Zu rechnen ist wie in den Beispielen 39, 40. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr, die jetzt durchaus überdurchschnittlich anzusetzen sein dürfte, da der Anwalt sich wegen des Verfahrensfortschritts umfangreicher einarbeiten muss.

 
I. Bußgeld unter 60,00 EUR
1. Grundgebühr, Nr. 5100 VV (um 20 % erhöht)   132,00 EUR
2. Verfahrensgebühr, Nr. 5107 VV   71,50 EUR
3. Zusätzliche Gebühr, Nrn. 5115, 5107 VV   71,50 EUR
4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 295,00 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   56,05 EUR
Gesamt   351,05 EUR
II. Bußgeld zwischen 60,00 EUR und 5.000,00 EUR
1. Grundgebühr, Nr. 5100 VV (um 20 % erhöht)   132,00 EUR
2. Verfahrensgebühr, Nr. 5109 VV   176,00 EUR
3. Zusätzliche Gebühr, Nrn. 5115, 5109 VV   176,00 EUR
4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 504,00 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   95,76 EUR
Gesamt   599,76 EUR
III. Bußgeld über 5.000,00 EUR
1. Grundgebühr, Nr. 5100 VV (um 20 % erhöht)   132,00 EUR
2. Verfahrensgebühr, Nr. 5111 VV   220,00 EUR
3. Zusätzliche Gebühr, Nrn. 5115, 5111 VV   220,00 EUR
4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 592,00 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   112,48 EUR
Gesamt   704,48...

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