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§ 33 Sonstiges

Sebastian Gutt
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A. Beauftragung eines Sachverständigen durch Verteidiger

 

Rz. 1

Manchmal kann es sinnvoll sein, wenn der Verteidiger eigene Ermittlungen anstellt oder aber die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft überprüfen lassen möchte. Dann empfiehlt sich die Einholung eines Sachverständigengutachtens, etwa zur Frage der Wahrnehmbarkeit des Unfalls beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort.

 

Rz. 2

Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen

 

Muster 33.1: Beauftragung eines Sachverständigen

Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. _________________________,

in einer strafrechtlichen Angelegenheit vertrete ich Herrn _________________________ wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die Staatsanwaltschaft hat das beigefügte Gutachten zur Frage der Wahrnehmbarkeit des Verkehrsunfalls eingeholt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, mein Mandant habe den Verkehrsunfall wahrnehmen müssen. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Ausführungen in dem Gutachten.

Mein Mandant bestreitet weiterhin, den Unfall bemerkt zu haben. Namens und in Vollmacht meines Mandanten beauftrage ich Sie mit der Überprüfung des eingeholten Gutachtens sowie der Erstellung eines eigenen Gutachtens. Einen kompletten Auszug aus der Ermittlungsakte füge ich zu Ihrer weiteren Verwendung zum Verbleib bei.

Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass das Gutachten nicht zu beanstanden ist, bitte ich aus Kostengründen von der Erstellung eines eigenen, schriftlichen Gutachtens abzusehen und mich telefonisch zu kontaktieren. Eine telefonische Auskunft wäre dann ausreichend.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.

 

Rz. 3

 

Hinweis

Bei Verkehrsstraftaten gewähren die Rechtsschutzversicherer bei Taten, die vorsätzlich begangen werden können, nur vorläufigen Deckungsschutz (vgl. Muster-ARB des GDV mit Stand März 2016, dort 2.2.9). Im Falle der rechtskräftigen Verurteilung wegen einer ...

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