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§ 3 Patientenverfügung/Bestattungsverfügung / (1) Wunsch-Werte-Profil I: Biografisches

Dr. Gudrun Doering-Striening
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Rz. 163

Um das vom BVerfG geforderte "Wunsch-Werte-Profil" zu erstellen, gibt es keinen Königsweg. Optimal ist, wenn der Mandant mit anwaltlicher Anleitung hier seine eigenen Worte findet. Hilfreich ist oft ein Einstieg über die Biographie des Mandanten, in der die Persönlichkeit, die Erfahrungen und aktuelle Lebenssituation herausgearbeitet werden können. Insbesondere Menschen, die es gewohnt sind, verantwortlich zu entscheiden, die Kontrolle über die Dinge zu haben und sie zu behalten und die Selbstbestimmung für sich für einen existentiellen Wert halten, können sich in einer solchen Vorgehensweise gut wiederfinden.

 

Rz. 164

Unsichere und leicht beeinflussbare Menschen können hier erkannt und motiviert werden, selbst etwas zu entwickeln oder auch Abstand zu nehmen von einem "Klipp-Klapp"-Schema, das sie eigentlich gar nicht wollen. Niemand darf gezwungen werden, eine Patientenverfügung zu errichten!

 

Tipp

In der Praxis zeigt sich z.B. immer wieder, dass Ehegatten zusammen zum Gespräch über die Patientenverfügung erscheinen, aber nur ein Ehegatte wirklich eine solche wünscht. Der andere will es nur schnell hinter sich bringen und bittet darum, alles ganz genauso zu machen wie der "führende" Ehegatte. Hier empfiehlt es sich, die Ehegatten jeweils um ein Einzelgespräch zu bitten, denn nur so hat man eine Chance, etwas über den individuellen Willen zu erfahren. Gleichzeitig ist dies eine gute Chance für den anderen Ehegatten, etwas zur Einstellung seines Partners zu erfahren, was er sonst vielleicht nicht erfahren würde.

 

Rz. 165

Muster 3.20: Wunsch-Werte-Profil – Biographisches

 

Muster 3.20: Wunsch-Werte-Profil – Biographisches

Ich bin _________________________ Jahre alt und Rentner/_________________________. Ich war/bin beruflich als _________________________ tätig. Ich bin des...

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