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§ 28 FINANZINSTRUMENTE (Financial Instruments) / 9.3.2 Vorliegen eines (in)aktiven Markts

Dr. Norbert Lüdenbach , Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 392

Die Bestimmung des fair value ist einfach, wenn, wie insbes. bei Wertpapieren, notierte Marktpreise vorliegen. Notierte Preise in aktiven Märkten gelten als beste Schätzung für den fair value (Rz 353). Ein aktiver Markt setzt das Vorliegen folgender Tatbestandsmerkmale voraus:

  • Notierte Preise sind leicht und regelmäßig (readily and regularly) verfügbar und
  • repräsentieren tatsächliche und sich regelmäßig (actual and regularly) ereignende Markttransaktionen auf arm’s-length-Basis.

Bei nur noch sporadisch vorliegenden Transaktionen liegt kein aktiver Markt mehr vor. Das Vorliegen eines aktiven Markts ist aus quantitativer und qualitativer Sicht zu prüfen. Aus quantitativer Sicht gilt: ein im Verhältnis zum Marktvolumen und zu früheren Transaktionsmengen stark herabgesetztes Transaktionsvolumen impliziert ein geringeres Aktivitätsniveau als zuvor, aber noch nicht notwendigerweise die Inaktivität des Markts.

 
Praxis-Beispiel

Ein offener Fonds ist in collaterized debt obligations (CDOs) investiert. Das Investitionsvolumen beträgt 10 Mrd. EUR. Vor der Hypothekenkrise wurden börsentäglich Fondsanteilsscheine im Wert von 300 bis 500 Mio. EUR (= 3 bis 5 % des Gesamtvolumens) gehandelt. Mit Eintritt der Krise verringert sich dieses Volumen auf 50 bis 100 Mio. EUR (= 0,5 % bis 1 %).

Der Markt ist weiterhin als aktiv anzusehen, da auch ein absolut zwischen 50 und 100 Mio. EUR und relativ zwischen 0,5 % und 1 % liegendes Volumen noch tatsächliche und sich regelmäßig ereignende Transaktionen repräsentiert.

 

Rz. 393

Aus qualitativer Sicht ist für die Abgrenzung von aktiven zu inaktiven Märkten zwischen Schwankungen der Angebots- und Nachfragekurve und Notverkäufen (forced transactions) zu unterscheiden.

  • Der Notverkauf unterstellt durch singuläre Umstände erzwungene Transaktionen, die...

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  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
    481
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    480
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt IFRS-Kommentar

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