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§ 26 STEUERN VOM EINKOMMEN (Income Taxes) / 3.6 Unsichere Steuerwerte (Betriebsprüfungsrisiko)

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 83

Unter Rz 32 ff. ist das Problem der unsicheren Steuerbuchwerte insbes. in der Perspektive des deutschen Steuersystems aus Sicht der laufenden Besteuerung dargestellt, unter Rz 44 um die Wechselwirkung mit latenten Steuern erweitert worden.

 

Rz. 84

Zur Wechselwirkung noch folgendes Beispiel:

 
Praxis-Beispiel

Zu Beginn des Jahres 01 erwirbt das Unternehmen einen nach IFRS nicht planmäßig abschreibbaren immateriellen Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer (→ § 13 Rz 98 ff.) zu 15 Mio. EUR. Im Hinblick auf die bestehende Unsicherheit in der steuerlichen Wertung behandelt das Unternehmen den Erwerb in der Steuererklärung als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe. Die Anerkennung dieser Behandlung durch die Verwaltung ist allerdings nicht wahrscheinlich; vielmehr rechnet man eher mit einer "Nachaktivierung" durch die Außenprüfung und dann mit einer steuerlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren. Der Steuersatz beträgt 40 %.

Lösung

Wegen nicht ausreichender Wahrscheinlichkeit der Anerkennung muss eine laufende Steuerschuld ausgewiesen werden, soweit am Bilanzstichtag noch ein potenzieller Buchwertunterschied vorliegt. Anzusetzen sind daher auf der Basis der wahrscheinlichen Veranlagung:

  • passive Steuerlatenz 40 % × (15 Mio. IFRS-Buchwert – 14 Mio. wahrscheinlicher Steuerbuchwert) = 0,4 Mio. EUR,
  • tatsächliche Steuerverbindlichkeit 40 % × (15 Mio. – 1 Mio.) = 5,6 Mio. EUR,
  • in Summe also 6 Mio. EUR.

Auf Basis der Steuererklärung, d. h. unter Ausklammerung des Nichtanerkennungsrisikos wäre ebenfalls ein Betrag von 6 Mio. EUR anzusetzen. Der Betrag würde aber ausschl. eine passive Steuerlatenz darstellen: 40 % × (15 Mio. IFRS-Buchwert – 0 deklarierter Steuerbuchwert) = 6 Mio. EUR. Dieser Ausweis ist unzulässig, weil eine Nichtanerkennung des sofortigen Betriebsausgabenabzugs, also des ...

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