Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 26 Kartellrecht / d) Begriff der "beteiligten Unternehmen"

Dr. Peter Niggemann, Dr. Martin Buntscheck
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 143

"Beteiligte Unternehmen" sind nur die direkten Teilnehmer an der Fusion bzw. dem Kontrollerwerb, auch wenn sie zu einer Gruppe miteinander verbundener Unternehmen gehören. Detaillierte Hinweise für die Bestimmung der beteiligten Unternehmen bei den unterschiedlichen Transaktionsarten gibt die Kommission in ihrer Konsolidierten Mitteilung zu Zuständigkeitsfragen.[230]

 

Rz. 144

Bei der Fusion sind beteiligte Unternehmen die fusionierenden Unternehmen.

 

Rz. 145

Beim Erwerb der Alleinkontrolle sind beteiligte Unternehmen das übernehmende Unternehmen (Erwerber) und das zu übernehmende Unternehmen (Zielunternehmen). Wird die Alleinkontrolle nur über einen Teil eines anderen Unternehmens erworben (z.B. über eine Tochtergesellschaft, einen Geschäftsbereich etc.), sind beteiligte Unternehmen der Erwerber und der zu übernehmende Teil des Veräußerers.

 

Rz. 146

Beim Erwerb der gemeinsamen Kontrolle ist zu differenzieren: Erwerben mehrere Unternehmen die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Unternehmen (Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens), sind nur die Erwerber beteiligte Unternehmen, nicht aber das zu gründende Gemeinschaftsunternehmen. Im Fall des Erwerbs der gemeinsamen Kontrolle über ein bereits bestehendes Unternehmen ist sowohl dieses Unternehmen als auch jedes (mit-) kontrollierende Unternehmen beteiligtes Unternehmen i.S.d. EU-Fusionskontrolle.

[230] Konsolidierte Mitteilung zu Zuständigkeitsfragen, ABl EU 2009 C 43/10, Tz. 129–153.

aa) Sonderfall 1: Gemeinsamer Erwerb zum Zwecke der sofortigen Aufteilung

 

Rz. 147

Erwerben mehrere Unternehmen die gemeinsame Kontrolle über ein anderes Unternehmen zu dem Zweck, dieses Unternehmen in Übereinstimmung mit einem vorher vereinbarten Plan unmittelbar nach Durchführung des Erwerbs untereinander aufzuteilen, liegt kein Zusammenschluss zwischen dem Zielunternehmen und den beteiligten Erwerbern v...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 14 Anhang / II. Berechnungsbogen Haushaltsführungsschaden
    1
  • § 21 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (A–Z) / ee) Streitwert
    1
  • ZErb 04/2020, Der Einstiegstest nach § 13b Abs. 2 S. 2 E ... / I. Einleitung
    1
  • zfs 3/2017, Parallelvollstreckung von Fahrverboten / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Anwaltsvertrag / bb) Scheinsozietät
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge
    0
  • § 10 Zustellung des Scheidungsantrags / D. Güterrechtliche Auswirkungen
    0
  • § 11 Erbenhaftung / bb) Unzulässigkeit der Klauselumschreibung vor Erbschaftsannahme
    0
  • § 11 Heilwesenversicherung / a) Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung
    0
  • § 12 Erbengemeinschaft / ff) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als ordnungsgemäße Verwaltung
    0
  • § 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 2. Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts nach § 139 ZPO
    0
  • § 13 Revision, Sprungrevision und Nichtzulassungsbeschwerde / III. Erfolgsaussichten für eine Nichtzulassungsbeschwerde
    0
  • § 13 Testamentsvollstreckung / V. Fälligkeit der Vergütung, Vorschuss, Entnahme, Zurückbehaltungsrecht am Nachlass, Verjährung, Verwirkung
    0
  • § 15 Vermächtniserfüllung / b) Muster: Annahme eines Vermächtnisses
    0
  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
    0
  • § 17 Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen / 4. Zeitpunkt für die Bewertung der Schenkung; Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 S. 2 BGB)
    0
  • § 18 Unterhalt des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes / I. Abgrenzung zwischen Sonderbedarf und Mehrbedarf
    0
  • § 19 Volljährigenunterhalt: Unterhalt des gemeinschaftli ... / F. Anteilige Haftung beider Eltern
    0
  • § 2 Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung / 4. Rechtsnachfolgeklausel, § 727 ZPO
    0
  • § 2 Haftungsgrundlagen / (1) Gefälligkeitsfahrt
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Mergers & Acquisitions
Mergers & Acquisitions
Bild: Haufe Shop

M&A-Aktivitäten umfassen ein breites Themenspektrum, zu dem Unternehmenskäufe und -verkäufe, Beteiligungen, Fusionen und Joint Ventures genauso gehören wie strategische Allianzen. Die Motive für M&A-Aktivitäten können vielfältig sein, sie reichen von Wachstum über Restrukturierungen bis zu Nachfolgeregelungen. Über 80 renommierte Autorinnen und Autoren aus Unternehmens- und Rechtsberatung und aus der Wissenschaft analysieren in diesem Praxisbuch den M&A-Markt aus der Markt-, Transaktions- und Rechtsperspektive. Neu ist die Berücksichtigung von Entwicklungen im Kontext Nachhaltigkeit.


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren