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§ 25 Gestaltung von Nießbrauchsvereinbarungen / 3. Insbesondere Mitunternehmereigenschaft bei Nießbrauch an gewerblich tätiger oder gewerblich geprägter Personengesellschaft

Stefanie Guerra
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Rz. 47

Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG erzielt derjenige, der Mitunternehmer des Betriebs der Personengesellschaft ist.[82] Dabei ist nach herrschender Meinung derjenige Mitunternehmer, der zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist, oder – in Ausnahmefällen – wer aufgrund eines anderen Rechtsverhältnisses eine einem Gesellschafter wirtschaftlich vergleichbare Stellung (§ 39 Abs. 2 AO) innehat oder wer wirtschaftlicher Eigentümer des Gesellschaftsanteils ist.[83] Mitunternehmer ist (nur), wer aufgrund eines zivilrechtlichen Gesellschaftsverhältnisses oder wirtschaftlich damit vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses mit anderen Personen Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt.[84] Unter Mitunternehmerinitiative wird die Teilhabe an den unternehmerischen Entscheidungen verstanden[85] und Mitunternehmerrisiko bedeutet gesellschaftsrechtliche oder dieser wirtschaftlich vergleichbare Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Gewerbebetriebs.[86]

[82] Z.B. Hochheim/Wagenmann, ZEV 2010, 109, 110 m.w.N.
[83] Schmidt/Wacker, § 15 EStG Rn 262.
[84] Siehe z.B. BFH, Beschl. v. 3.5.1993 – GrS 3/92, BStBl II 1993, 616 zu C.III.6.a; Schmidt/Wacker, § 15 EStG Rn 262.
[85] BFH, Urt. v. 1.8.1996 – VIII R 12/94, BStBl II 1997, 272 zu II 1.b); Schmidt/Wacker, § 15 EStG Rn 263.
[86] Schmidt/Wacker, § 15 EStG Rn 264.

a) Mitunternehmerstellung bei Vorbehaltsnießbrauch

 

Rz. 48

Der Gesellschafter ist regelmäßig Mitunternehmer der Gesellschaft, weil der Anteil selbst die Mitunternehmerstellung begründet.[87] Er verbleibt auch grundsätzlich dann in seiner Mitunternehmerstellung, wenn auch der Nießbraucher als Mitunternehmer anzusehen ist. Der Nießbraucher wird dann neben dem Gesellschafter Mitunternehmer, wenn er Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entf...

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