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§ 22 Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen / b) Textmuster für den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Dr. iur. Wolfram Viefhues
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Rz. 285

Muster 22.1: Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

 

Muster 22.1: Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – _________________________ vom _________________________,

Az: _________________________ wird mit Wirkung

□ ab dem _________________________
□ ab Zustellung

dahingehend geändert, dass der Antragsteller

□ nicht mehr verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen
□ nur noch verpflichtet ist, Unterhalt in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen

Für den Fall, dass ein schriftliches Vorverfahren angeordnet wird, und die Antragsgegnerin säumig ist, wird beantragt, einen entsprechenden Säumnisbeschluss zu erlassen.

Ferner wird beantragt,

die Zwangsvollstreckung aus dem vorbezeichneten Unterhaltsbeschluss einstweilen ohne Sicherheitsleistung, hilfsweise durch Sicherheitsleistung, einzustellen.

Außerdem wird die Aufhebung bereits getroffener Vollstreckungsmaßnahmen beantragt.

 

Rz. 286

 

Praxistipp:

▪ In dem Antrag muss eine Begründung gegeben werden. Erforderlich ist die Darlegung der nach §§ 238, 239 FamFG erforderlichen Voraussetzungen für die verlangte Abänderung des Titels, also vor allem Ausführungen zu den Änderungsgründen.
▪ Da es sich um ein summarisches Verfahren handelt,[325] sind die zur Begründung des Abänderungsbegehrens angeführten Tatsachen glaubhaft zu machen (§ 769 Abs. 1 S. 3 ZPO).[326]
▪ Den Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit kann der auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommene Antragsgegner nur erheben, wenn er zugleich Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen erteilt und für die letzten zwölf Monate seine Einkünfte belegt. Ein Antragsgegner, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder dem SGB XII bezieht, muss den aktuellen Bewilligungsb...

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