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§ 13 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE DES ANLAGEVERMÖGENS (In ... / 2.2 Einzelerwerb – Abgrenzung zur Herstellung

Dr. Norbert Lüdenbach , Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 21

In konkreteren Beurteilungsbereichen bewegt sich IAS 38.25 f., wenn er von dem getrennten Erwerb eines immateriellen Vermögenswerts spricht. Die in diesem Fall eindeutigen Bewertungsmaßstäbe (Rz 78) lassen den Bilanzansatz als unproblematisch erscheinen.

Ein Einzelerwerb (Anschaffung) kann nur für einen bereits vorhandenen Vermögenswert erfolgen. Hieran fehlt es, wenn Dritte lediglich als Subunternehmer in den eigenen Herstellungsprozess eingeschaltet werden. Der Unterscheidung von Anschaffung und Herstellung kommt wegen des kasuistischen Ansatzverbots bzgl. der Herstellungskosten für bestimmte immaterielle Vermögenswerte (Rz 34) Bedeutung zu.

 
Praxis-Beispiel

Die X-AG produziert einen Film. Sie beauftragt das Y-Studio mit der Erstellung.

Überträgt Y einen fertigen Film bzw. die damit verbundenen Urheber- und Verwertungsrechte an X, ist X als Käufer anzusehen. Leistet Y hingegen zwar einen bedeutenden Anteil an der Gesamtproduktion, werden aber andere Anteile (etwa der Schnitt oder die Vertonung) von anderen Zulieferern von X erstellt oder ist der Regisseur im Auftrag der X tätig, liegt eine Auftragsproduktion vor. X ist Hersteller, nicht Erwerber.

 
Praxis-Beispiel

Die TV-AG erwirbt von der UEFA die Übertragungsrechte an der Fußball-Europameisterschaft. Das Recht der Fernsehverwertung existierte schon vor der Transaktion. Es lag bei der UEFA. Durch den Vertrag wird es der TV-AG eingeräumt. Nach h. M. (Rz 23) führt auch die Einräumung eines Rechts zur Anschaffung beim Vertragspartner.

 

Rz. 22

Die Begriffsinhalte von Anschaffung und Herstellung sind auch deswegen nicht immer klar abzugrenzen, weil jedem Herstellungsvorgang auch Anschaffungen zugrunde liegen. Zur Herstellung eines Hauses werden Materialien in Form von Beton, Eisen etc. angeschafft. Man kann aber auch einen ...

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  • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
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  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
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  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    480
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt IFRS-Kommentar

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