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§ 1 Messverfahren / e) PoliScan F1 und F1 HP sowie FM1 (Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage)

Julian Backes, Sven Eichler
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Rz. 1673

Bei den stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen PoliScan F1 (Zulassungszeichen 18.15/09.02), F1 HP (Zulassungszeichen 18.15/10.01) und FM1 (Baumusterprüfbescheinigung DE-17-M-PTB-0033) handelt es sich um Überwachungsanlagen, mit denen gleichzeitig Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen vorbeifahrender Fahrzeuge festgestellt und dokumentiert werden können.

Das Messprinzip entspricht dem unter Rdn 845 ff. für die Gerätefamilie PoliScanspeed beschriebenen.

 

Rz. 1674

Für die Feststellung von Rotlichtverstößen kann ein LIDAR-Messkopf eine Fahrtrichtung mit bis zu drei Fahrstreifen überwachen. Dabei wird die Haltelinie überwacht, welche sich in einem Abstand zwischen 20 bis 45 m vom Standort des Überwachungsgerätes befinden muss. Der Abstand der Haltelinie zum Messkopf ist bei der Ersteichung einzumessen. Bei Rotlichtüberwachungsstandorten sind gemäß Gebrauchsanweisung (PoliScan F1 HP) sowohl die Lage als auch der Zustand der Haltelinie regelmäßig zu überprüfen, z.B. beim Herunterladen der Daten, oder aber mindestens alle 6 Monate zu begutachten. Bei Veränderungen hat der Gerätebetreiber umgehend die zuständige Eichbehörde zu informieren, um den Fortbestand der Eichgültigkeit prüfen zu lassen.

Hieraus ergibt sich, dass bei Rotlichtüberwachungsstandorten neben der Eichung des eigentlichen Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes zusätzlich die gesonderte Eichung des Messstandortes, einschließlich der für die Rotlichtüberwachung zusätzlich erforderlichen Gerätekomponenten Lichtzeichenanlagenmodul (PS-LZA) und Standortmodul (PS-SM) erforderlich ist. Bei der Ersteichung (PoliScan F1 HP) ist ein Referenzfoto zu erstellen, welches der Überprüfung der geometrischen Standortdaten bei der Nacheichung dient. Bei Geräten des Typs PoliSc...

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