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Onboarding
|
7.5.2021
|
6 Min.

Reboarding - Mitarbeiter:innen Versetzung in Zeiten von Corona und Homeoffice

Haufe Redaktion
Haufe Redaktion
Fachautoren, Vordenker und HR-Experten
Tipps für die richtige Organisation und Kommunikation

Reboarding bei krisenbedingter Versetzung von Mitarbeiter:innen

Viele Unternehmen sehen sich aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Pandemie gezwungen, die Versetzung von Mitarbeiter:innen anzugehen, Teams oder sogar ganze Bereiche umzuorganisieren, neu aufzustellen und intern zu versetzen. Derartige organisatorische Veränderungen müssen gut vorbereitet und noch besser kommuniziert werden.

Wenn Team A in Kurzarbeit muss und Team B sich kaum vor Arbeit retten kann…

Was passiert, wenn in Unternehmen einige Arbeiten komplett wegbrechen, Mitarbeiter:innen versetzt werden müssen, in Kurzarbeit sollen oder gar um ihren Arbeitsplatz bangen müssen? Und im gleichen Unternehmen sind Abteilungen mit einem temporären Arbeitsaufkommen konfrontiert, dem sie mit der dort vorhandenen Personaldecke nicht gewachsen sind? Hier ist Kreativität mit Fingerspitzengefühl angesagt.

Mitarbeiter:innen Versetzung innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Zunächst einmal sind die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, was vom Gesetzgeber erlaubt ist und was nicht. Und ganz wichtig: den Betriebsrat miteinbeziehen! Da Kündigungen bei Arbeitswegfall stets das letzte Mittel der Wahl sein sollten, ist der Arbeitgeber gefordert, sich Gedanken über Alternativen einer betriebsbedingten Kündigung zu machen. Eine Möglichkeit ist z.B. die Mitarbeiter:innen Versetzung, also die Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens. Hier gilt es zu identifizieren, welche Mitarbeiter:innen mit welchen Skills an anderen Stellen eingesetzt werden können.

Transparenz und Kommunikation sind unerlässlich

Sind die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen mit HR und Betriebsrat geklärt, gilt es bei einer Mitarbeiter:innen Versetzung, die bestehenden Mitarbeiter:innen in die neuen Teams „zu begleiten“. Hier ist eine offene und transparente Kommunikation unerlässlich, damit es auf beiden Seiten (altes Team/neues Team) zu einem reibungslosen Wechsel kommen kann. Evtl. verbleibende Mitarbeiter:innen im alten Team dürfen sich nicht im Stich gelassen fühlen. Kolleg:innen vom neuen Team sollten sich nicht überrannt fühlen. Ängste und Unsicherheiten entstehen, dass die Neuen vielleicht zur Konkurrenz im eigenen Team werden. All diese Unsicherheiten müssen offen angesprochen werden. Hier sind die Führungskräfte – aber ggfs. auch HR gefragt. Nicht zu unterschätzen: auch langjährige Mitarbeiter:innen brauchen Unterstützung, wenn sie plötzlich von einer Mitarbeiter:innen Versetzung betroffen sind und im Unternehmen eine neue Aufgabe annehmen (müssen). Überlegen Sie im Vorfeld, ob es für die Versetzung besondere Schulungsmaßnahmen braucht. Mit welchen Weiterbildungsangeboten können Sie unterstützen? Wie lange braucht es, bis die Mitarbeiter:innen an ihrer neuen Position anfangen können?

Auf Reboarding-Maßnahmen zurückgreifen

Viele Maßnahmen während eines Einarbeitungsprozesses eines externen Onboardee eignen sich auch für einen Reboarding-Prozess bei einer Mitarbeiter:innen Versetzung. In der Realität wird die Notwendigkeit und das Potenzial eines Reboarding-Prozesses jedoch leider immer noch oft unterschätzt und nicht ausgeschöpft. Viele Konflikte lassen sich durch einen gut vorbereiteten Reboarding-Prozess vermeiden und dabei Chancen schneller ausschöpfen. Denn auch hier gilt: Gut eingearbeitete Mitarbeiter:innen bringen schneller gute Leistungen!

Interessant für Sie: Unser Magazin-Beitrag zu Reboarding-Maßnahmen.

Aktuelles Beispiel: Außergewöhnliche Maßnahmen über Unternehmensgrenzen hinweg

Krisenbedingt können viele Unternehmen Mitarbeiter:innen zurzeit nicht beschäftigen, in anderen Bereichen boomt es und es fehlt an Personal. Eine kurzfristige, erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung war in diesen Fällen nach Einschätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgrund einer Ausnahmeregelung möglich. Wie in den Medien zu lesen war, hat das zu einer ungewöhnlichen Partnerschaft zwischen McDonalds und Aldi geführt: So konnten McDonalds-Mitarbeiter, die wegen des eingeschränkten Restaurantbetriebs nicht benötigt wurden, im Zuge einer "Personalpartnerschaft" befristet bei Aldi tätig werden. Damit wurde dort ein dringender Personalbedarf gedeckt, da die eigenen Mitarbeiter:innen mit dem Auffüllen der Regale kaum nachkamen. Eine Win-win-Situation für beide Unternehmen, wenn auch hier unter besonderen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, auf die Unternehmen in der aktuellen Krisensituation zurückgreifen dürfen.

Ebenfalls interessant für Sie: Unsere Reboarding-Infografik die Ihnen ausführlich das ganze Thema Reboarding aufzeigt.

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