


Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer:innen die zulässigen Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und -zeiten einhalten. Derzeit ist zwar ungewiss, wann eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes erfolgt, doch klar ist: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen. Das haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. In der betrieblichen Praxis ergeben sich immer wieder Fragen, z. B. zum Thema Datenschutz. Damit Sie die Vorgaben rechtssicher umsetzen können, beantwortet Rechtsanwältin Nicola Dienst hier für Sie die wichtigsten Fragen.