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Wirtschaftsjahr

Dipl.-Kfm. Thomas Mertes
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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Begriff "Wirtschaftsjahr" bezeichnet den Zeitraum, für den Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Personen- und Kapitalgesellschaften ihren steuerlichen Gewinn ermitteln müssen. In den meisten Fällen deckt sich deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr und damit auch mit dem jeweiligen Veranlagungszeitraum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Wirtschaftsjahr aber auch vom Kalenderjahr abweichen, dementsprechend liegt dann ein "abweichendes Wirtschaftsjahr" vor. Dies gilt jedoch nicht für Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit, insbesondere Freiberufler, deren Wirtschaftsjahr selbst dann dem Kalenderjahr entspricht[1], wenn sie ihren Beruf in einer Personengesellschaft ausüben.[2]

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das steuerliche Wirtschaftsjahr ist in § 4a EStG sowie in § 8b und § 8c EStDV, das handelsrechtliche Geschäftsjahr in den §§ 240, 242 HGB geregelt.

[1] BFH, Urteil v. 23.9.1999, IV R 41/98, BStBl 2000 II S. 24.
[2] BFH, Urteil v. 18.5.2000, IV R 26/99, BStBl 2000 II S. 498.

1 Grundsatz und Ausnahmen

Ein Wirtschaftsjahr umfasst im Regelfall 12 Monate.[1] Ausnahmsweise darf das Wirtschaftsjahr als "Rumpfwirtschaftsjahr" kürzer als 12 Monate sein, wenn

  • ein Betrieb gegründet, gekauft, aufgegeben oder verkauft wird,
  • das Wirtschaftsjahr auf einen anderen Stichtag umgestellt wird,
  • eine Kapitalgesellschaft liquidiert wird.

Wird ein Unternehmen während eines laufenden Kalenderjahrs gegründet, müssen bei der elektronischen Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt Angaben zum Wirtschaftsjahr gemacht werden. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eines, das

  • ein abweichendes Wirtschaftsjahr wählen kann, kann entweder für dessen Beginn auf den Gründungstag abgestellt oder ein Rumpfwirtschaftsjahr bis zum Kalenderjahresende gebildet und dann zum Kalender...

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