1 Steuersätze, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Vorsteuervergütungsverfahren
Die Regelungen in Spanien zu den Steuersätzen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und zum Vorsteuervergütungsverfahren finden Sie im Beitrag Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren. Weitere Detailinformationen zum spanischen Umsatzsteuersystem finden Sie in den folgenden Textziffern.
2 Mehrwertsteuerregistrierung
2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte
Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte zum spanischen Mehrwertsteuersystem:
Agencia Tributaria
Internet: https://sede.agenciatributaria.gob.es
Tel. (0034.1) 91 290 13 40 oder 901 200 351
2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer
Jeder Steuerpflichtige, der in Spanien (Festland und Balearische Inseln) Umsätze bewirkt, muss sich steuerlich registrieren lassen. Die Eintragung im Steuerregister erfolgt nach Einreichung einer Erklärung (Formblatt 036) unter Angabe der Mehrwertsteuerregelung, die für den Betreffenden gelten soll. Für ausländische Unternehmer gilt dabei folgende Regelung:
- Ausländische Unternehmer, die im Sinne der spanischen Vorschriften eine "feste Niederlassung in Spanien" (z.B. ein Büro in spanischem Hoheitsgebiet) unterhalten, beantragen ihre MWSt-Nummer bei der für den Sitz ihrer festen Niederlassung zuständigen AEAT-Zentrale oder -Zweigstelle;
- Ausländische Unternehmer ohne feste Niederlassung in Spanien müssen sich entweder unmittelbar oder über ihren Steuervertreter bei der für den Ort der künftigen Tätigkeit zuständigen AEAT-Zentrale oder -Zweigstelle registrieren lassen.
Unternehmer, die nicht in Spanien ansässig sind, können die MWSt-Nummer auch bei einem spanischen Konsulat oder einer spanischen Vertretung in ihrem Herkunfts- oder Aufenthaltsland beantragen. Eine Freistellung von der Registrierungspflicht aufgrund von Umsatzschwellen ist nicht vorgesehen.
Von der Registrierung freigestellt sind jedoch Personen, die
- ausschließlich Umsätze bewirken, die nicht vorsteuerabzugsfähig ...