Jean Bramburger-Schwirkslies
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Sachbezug
- Zweckgebundene Geldzuwendung
- Steuerpflichtiger Arbeitslohn
1 So kontieren Sie richtig!
| Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
| Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
| Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig |
4145 |
6060 |
|
Löhne und Gehälter |
| Sachbezüge 19 % USt (Waren) |
8595 |
4945 |
|
Sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Die Ausgabe von Restaurantschecks, die bis zum Ablauf des Kalenderjahres gültig sind und bei einer Vielzahl von Annahmestellen eingelöst werden können, ist mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen, welcher beim betreffenden Arbeitnehmer zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Hier ist grundsätzlich auch die Möglichkeit der pauschalen Lohnbesteuerung gegeben.
Die Buchung des zugewendeten Werts erfolgt auf das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig" 4145 (SKR 03) bzw. 6060 (SKR 04).
Zu beachten ist, dass der Sachbezug der Umsatzsteuer unterliegt. Die Gegenbuchung erfolgt daher auf das Konto "Sachbezüge 19 % USt (Waren)" 8595 (SKR 03) bzw. 4945 (SKR 04).
Buchungssatz:
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig |
|
an Sachbezüge 19 % USt (Waren) |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ausgabe von Restaurantschecks an Arbeitnehmer
Hans Groß stellt seinen 10 Arbeitnehmern monatlich je 15 Restaurantschecks zu je 6,50 EUR zur Verfügung. Die bis zum Jahresende gültigen Schecks konnten bei einer Vielzahl von Annahmestellen (Restaurants, Supermärkte) für Mahlzeiten oder für zum direkten Verbrauch bestimmte Lebensmittel eingelöst werden. Im Januar 03 teilte Hans Groß Restaurantschecks im Gesamtwert von 975 EUR aus.
Unter Berücksichtigung des Sachbezugswerts 2025 i. H. v. 4,40 EUR übersteigt der Wert des Restaurantschecks diesen um 2,10 EUR. Da der übersteigende Wert aber nicht mehr als 3,10 EUR beträgt, ist statt des Verrechnungswerts des Gutscheins (6,50 EUR) der Sachbezugs...