Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG

Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Voraussetzungen
  • Dauer
  • Auflösung
  • Verzinsung

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GUV-Position
Steuerfreie Rücklagen nach § 6 b EStG 0931 2981   Sonderposten mit Rücklagenanteil
Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG 2342 6922   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG 2727 4927   Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage nach § 6 b Abs. 10 EStG 2728 4928   Sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Der Betrag der Rücklage wird unmittelbar auf das Konto "Steuerfreie Rücklagen nach § 6b EStG" 0931 (SKR 03) bzw. 2981 (SKR 04) gebucht.

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG" 2342 (SKR 03) bzw. 6922 (SKR 04).

Buchungssatz:

 
So buchen Sie richtig

Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG

an Steuerfreie Rücklagen nach § 6b EstG

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Grundstücksverkauf – Zuführung zur Rücklage nach § 6b EStG

Bauunternehmer Hans Groß hatte vor 5 Jahren ein Betriebsgrundstück für 200.000 EUR erworben. Hierauf wollte Hans Groß eine Betonmischanlage bauen lassen. Von diesem Vorhaben hat er allerdings Abstand genommen. Als sich in 08 eine günstige Gelegenheit ergab, verkaufte er das Grundstück für 350.000 EUR. Bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses 08 überlegt er, welche Möglichkeiten es gibt, den erzielten Veräußerungsgewinn von 150.000 EUR nicht zu versteuern.

Lösung:

Hans Groß kann die Besteuerung des Veräußerungsgewinns von 150.000 EUR legal vermeiden und den Veräußerungsgewinn einer Rücklage nach § 6b EStG (Reinvestitionsrücklage) zuführen. Allerdings muss er die Rücklage nach 4 Jahren Gewinn erhöhend auflösen, wenn er innerhalb dieses Zeitraums kein ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.360
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      907
    • Jubiläumszuwendung
      871
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      813
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      775
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      768
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      757
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      732
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      721
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      719
    • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
      706
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      701
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      686
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      672
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      653
    • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
      643
    • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
      635
    • Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
      623
    • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
      616
    • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
      598
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig buchen, Fehler vermeiden: Schwierige Geschäftsvorfälle
    Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie bereits unter dem Jahr die Auswirkungen von Buchungen auf den Jahresabschluss im Blick. Schwierige Sachverhalte werden leicht verständlich erklärt. Mit nützlichen kostenlosen digitalen Extras.


    Jahresabschluss
    Jahresabschluss

    Zusammenfassung Begriff Der Jahresabschluss schließt die Buchführung des Geschäftsjahres ab. Er weist das Geschäftsergebnis aus und zeigt die Zusammensetzung des Betriebsvermögens. Ohne Jahresabschluss ist eine Rechnungslegung über die abgelaufene Periode ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren