Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jahresabschluss

Michael Winter
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Der Jahresabschluss schließt die Buchführung des Geschäftsjahres ab. Er weist das Geschäftsergebnis aus und zeigt die Zusammensetzung des Betriebsvermögens. Ohne Jahresabschluss ist eine Rechnungslegung über die abgelaufene Periode nicht möglich. Fehlt er oder ist er mit erheblichen Mängeln behaftet, ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die für alle Kaufleute handelsrechtlich für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften enthalten die §§ 242 ff. HGB. Für Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (sog. KapCo-Gesellschaften) enthalten die §§ 264 ff. HGB ergänzende Vorschriften. Einzelkaufleute brauchen unter bestimmten Voraussetzungen keinen Jahresabschluss aufzustellen (§ 241a HGB, § 242 Abs. 4 HGB). Die steuerrechtlichen Pflichten für die Aufstellung des Jahresabschlusses ergeben sich aus §§ 140, 141 AO.

1 Aufstellung

1.1 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Alle Kaufleute – Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (sog. KapCo-Gesellschaften) – haben

  • zu Beginn des Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz und
  • für den Schluss eines Geschäftsjahres, das 12 Monate nicht überschreiten darf,[1] eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen.

Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.[2]

[1] § 242 Abs. 1 HGB.
[2] § 242 HGB.

1.2 Befreiungsmöglichkeit der Einzelunternehmer

1.2.1 Handelsrecht

Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder bei einer Neugründung am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht mehr als jeweils 800.000 EUR (bis 31.12.2023 600.000 EUR) Umsatzerlöse und jeweils 80.000 EUR (bis 31.12.2023 60.000 EUR) Jahresüberschuss aufweisen, brauchen keinen Jahresabschluss aufzustellen.[1] Sie können ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
    Haufe Finance Office Premium
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


    ABC wichtiger Begriffe zum Jahresabschluss
    ABC wichtiger Begriffe zum Jahresabschluss

    Abschreibungen Abschreibungen dienen dazu, die Wertminderungen, denen die Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens unterliegen, zu erfassen. Dabei ist handelsrechtlich zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen zu differenzieren. ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren