Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig 2107 7305   Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig
Zinsaufwendungen § 233a AO nicht abzugsfähig 2105 7308   Zinsaufwendungen § 233a AO nicht abzugsfähig
Bank 1200 1800   Bank

So kontieren Sie richtig!

Nachzahlungszinsen auf betriebliche Steuern wie Umsatzsteuer können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Zinsaufwendungen § 233a AO betriebliche Steuern" 2107/7305 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Zinsaufwendungen § 233a AO betriebliche Steuern

an Bank

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