Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig | 2107 | 7305 | Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig | |
Zinsaufwendungen § 233a AO nicht abzugsfähig | 2105 | 7308 | Zinsaufwendungen § 233a AO nicht abzugsfähig | |
Bank | 1200 | 1800 | Bank |
So kontieren Sie richtig!
Nachzahlungszinsen auf betriebliche Steuern wie Umsatzsteuer können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Zinsaufwendungen § 233a AO betriebliche Steuern" 2107/7305 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Zinsaufwendungen § 233a AO betriebliche Steuern |
an Bank |
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