Im Prognosebericht ist die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken unter Angabe der zugrunde liegenden Annahmen zu beurteilen und zu erläutern. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB haben im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.
Mit dem Prognosebericht, d. h. in Form einer Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung in Verbindung mit der Angabe der zugrunde liegenden Annahmen, soll dem Bilanzadressaten eine Art von Soll-Ist-Vergleich geliefert werden. Als sinnvoller Prognosezeitraum wird (mindestens) 1 Jahr angesehen, wobei die Branchenstruktur zu beachten sein wird.
Neben dem Prognosebericht steht der Chancen- und Risikobericht. Eine Konkretisierung der Begriffe "Chancen und Risiken" unterbleibt im Gesetz. DRS 20 definiert diese als mögliche positive bzw. negative Ziel- oder Prognoseabweichungen von der voraussichtlichen Entwicklung, wobei zu den wesentlichen Risiken auch solche gehören, die den Fortbestand der Gesellschaft existenziell gefährden.
Zunehmend relevant sind zudem nichtfinanzielle Risiken (z. B. Klimarisiken, Menschenrechtsrisiken in Lieferketten) und Chancen, die sowohl aus der "Outside-in"-Perspektive (finanzielle Auswirkungen aus Nachhaltigkeitsfaktoren) als auch aus der "Inside-out"-Perspektive (Wirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Umwelt und Mensch) zu betrachten (Prinzip der doppelten Wesentlichkeit). Insbesondere, wenn das Unternehmen keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellt, ist im Prognose-, Chancen- und Risikobericht auch auf nichtfinanzielle Risiken und Chancen einzugehen.