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Künstlersozialabgabe

Michele Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Abgabesatz
  • Voraussetzungen
  • Mindesteinkommen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Künstlersozialabgabe 4391 6431   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bank 1200 1800   Guthaben bei Kreditinstituten

So kontieren Sie richtig!

Die Abgabe an die Künstlersozialkasse wird auf das Konto "Künstlersozialabgabe" 4391/6431 (SKR 03/04) gebucht. Diese Konten müssen unter dem Konto "Sonstige Abgaben" 4390/6430 (SKR 03/04) individuell angelegt werden.

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).

 
So buchen Sie richtig

Buchungssatz:

Künstlersozialabgabe

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Engagement eines Schlagerstars für Tag der offenen Tür

Unternehmer Hans Groß hat anlässlich eines "Tags der offenen Tür" einen Schlagerstar engagiert. Dieser trat 5-mal auf. Hierauf muss Hans Groß eine Abgabe an die Künstlersozialkasse i. H. v. 250 EUR leisten.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4391/6431 Künstlersozialabgabe 250 1200/1800 Bank 250

3 Wer in die Künstlersozialversicherung aufgenommen werden kann bzw. muss und wer nicht

3.1 Diese Personen sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert

In der Künstlersozialkasse sind Personen pflichtversichert, die eine

  • künstlerische oder publizistische Tätigkeit
  • selbstständig, hauptberuflich und erwerbsmäßig ausüben (nicht nur vorübergehend) und
  • aus ihr Einkünfte i. H. v. mindestens 3.900 EUR jährlich bzw. 325 EUR monatlich erzielen.

Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Selbstständig ist die Tätigkeit, wenn keine Abhängigkeit im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses besteht.

Die betreffende Person muss im Wesentlichen im Inland tätig sein und höchstens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Wer mehr als einen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit beschäftigt, wird grundsätzlich nicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG...

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    • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
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    • Nachforderungszinsen
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    • GmbH, Gewinnausschüttung
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    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      703
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
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    Zusammenfassung Überblick Unbeschränkt/beschränkt steuerpflichtige selbstständige Künstler und Publizisten unterliegen der Besteuerung. Stehen sie in einem Beschäftigungsverhältnis, ist der Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Selbstständige Künstler/Publizisten ...

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