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Keine Verminderung des Verlustanteils eines Kommanditisten durch Sonderbetriebsgewinne

Prof. Dr. Franz Dötsch
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Leitsatz

Hat ein Kommanditist seiner KG ein verzinsliches → Darlehen gewährt, gehören die als Sonderbetriebseinnahmen des Kommanditisten zu erfassenden – angemessenen – Zinsen, sofern sie nicht als sog. „Gewinnvoraus” geschuldet werden, nicht zu den Gewinnen, die dem Kommanditisten nach § 15a Abs. 2 EStG aus seiner Beteiligung an der KG zuzurechnen sind. Insoweit besteht ein Saldierungsverbot.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 13.10.1998, VIII R 78/97

Anmerkung:

Der beigeladene Kommanditist K hatte seiner KG (Klägerin) ein Darlehen gewährt, für das er im Wirtschaftsjahr 1992/93 Zinsen i. H. von 10.222 DM erhielt. Die KG erwirtschaftete in diesem Wirtschaftsjahr einen Verlust von 156.219 DM, von welchem 2% = 3.124 DM auf K entfielen. In der Gewinnfeststellungserklärung der KG wurde der im Sonderbetriebsvermögen des K angefallene Gewinn (10.222 DM) mit seinem Anteil am Verlust der KG (3.124 DM) saldiert. Das Finanzamt lehnte die Saldierung ab und stellte für K einen verrechenbaren Verlust i. H. von 3.124 DM fest. – Zu Recht, wie der BFH befand.

Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH ist das Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten nicht in das Kapitalkonto i. S. von § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG einzubeziehen. Ein zum aktiven Sonderbetriebsvermögen I des Kommanditisten gehörendes Darlehen an die KG, das bei dieser Fremdkapital darstellt, erhöht daher das sog. Verlustausgleichsvolumen des Kommanditisten nicht (grundlegend: BFH, Urteil v. 14. 5. 1991, VIII R 31/88, BStBl 1992 II S. 167). Entsprechendes gilt auch für den auf ein solches Darlehen entfallenden, noch nicht erfüllten und deshalb gleichfalls im Sonderbetriebsvermögen I zu aktivierenden Zinsanspruch gegen die KG.

Anders ist die Lage, wenn es sich bei der Geldleistung des Kommanditisten an die KG nicht um die Überlass...

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    BFH VIII R 78/97
    BFH VIII R 78/97

    Entscheidungsstichwort (Thema) Beschränkung des Verlustabzug nach § 15a EStG: keine Saldierung des Verlustanteils aus der Steuerbilanz der KG mit Gewinnen aus dem Sonderbetriebsvermögen, Begriff "Anteil am Verlust der KG" i.S.v. § 15a Abs. 1 S. 1 ...

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