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Geschäfts- oder Firmenwert nach HGB, EStG und IFRS / 2 Aktivierung und Abschreibung

Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Rux
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2.1 Ursprünglicher (originärer) Geschäftswert

2.1.1 Handelsrecht

 

Rz. 7

§ 248 Abs. 2 HGB bestimmt: "Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden." § 248 Abs. 2 HGB stellt nur auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände ab und deckt nicht einen originären Geschäfts- oder Firmenwert ab. Dieser ist kein Vermögensgegenstand und mangels gesetzlicher Fiktion auch nicht aktivierbar.[1]

 

Rz. 8

vorläufig frei

[1] Vgl. Begründung RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067 S. 47.

2.1.2 International Financial Reporting Standards (IFRS)

 

Rz. 9

Nach IAS 38.48 darf ein selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert nicht aktiviert werden. Das gilt auch für selbst geschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche Rechte und Werte (IAS 38.63).[1]

[1] Der Themenkreis IFRS wird in diesem Beitrag nicht vertieft; es wird nur auf die Grundlagen hingewiesen. Für Einzelheiten s. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 23. Aufl. 2025.

2.1.3 Steuerrecht

 

Rz. 10

Steuerlich sind die Aufwendungen für einen originären Geschäfts- und Firmenwert aufwandswirksam zu erfassen, da steuerlich für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens weiterhin nur dann ein Aktivposten anzusetzen ist, wenn ein entgeltlicher Erwerb vorliegt.

 

Rz. 11

vorläufig frei

 

Rz. 12

vorläufig frei

2.2 Abgeleiteter (derivativer) Geschäftswert

2.2.1 Handelsrecht

 

Rz. 13

vorläufig frei

 

Rz. 14

Ein derivativer Geschäftswert kann nur bei einem Unternehmenserwerb entstehen. Der Begriff "Unternehmen" ist gesetzlich nicht definiert. Unternehmen sind Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, aber auch einzelne Betriebe oder Teilbetriebe, die am Wirtschaftsverkehr als selbstständige Einheit teilnehmen, auch wenn ihnen die rechtliche Selbstständigkeit fehlt. Bei Kapitalgesellschaften muss es sich im Einzelabschluss um einen Asset Deal, nicht um einen Share Deal, der zu einer Aufdeckung des Geschäfts- oder Firmen...

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