Rz. 15
Die nach § 7g EStG begünstigten Wirtschaftsgüter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Wirtschaftsgüter müssen angeschafft oder hergestellt sein (Rz. 16).
- Die Wirtschaftsgüter müssen zum Anlagevermögen eines inländischen[1] Betriebs (Rz. 17) gehören.
- Die Wirtschaftsgüter müssen im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung beweglich sein (Rz. 18).
- Die Wirtschaftsgüter müssen neu sein (Rz. 19).
- Die Wirtschaftsgüter müssen (nahezu) ausschließlich im Betrieb des Stpfl. betrieblich genutzt werden (Rz. 21).
- Die Verbleibensfrist von einem Jahr muss erfüllt sein (Rz. 22ff.).
- Es muss eine Ansparrücklage von mindestens einem EUR gebildet werden (Rz. 29).
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