Rz. 15

Die nach § 7g EStG begünstigten Wirtschaftsgüter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Wirtschaftsgüter müssen angeschafft oder hergestellt sein (Rz. 16).
  • Die Wirtschaftsgüter müssen zum Anlagevermögen eines inländischen[1] Betriebs (Rz. 17) gehören.
  • Die Wirtschaftsgüter müssen im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung beweglich sein (Rz. 18).
  • Die Wirtschaftsgüter müssen neu sein (Rz. 19).
  • Die Wirtschaftsgüter müssen (nahezu) ausschließlich im Betrieb des Stpfl. betrieblich genutzt werden (Rz. 21).
  • Die Verbleibensfrist von einem Jahr muss erfüllt sein (Rz. 22ff.).
  • Es muss eine Ansparrücklage von mindestens einem EUR gebildet werden (Rz. 29).

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