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Dropshipping und Umsatzsteuer

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Online-Handel nimmt eine immer bedeutendere Stellung im Warenhandel ein. Abhängig von der Abwicklung und der jeweiligen Rechtsstellung der Beteiligten ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen auf die Umsatzsteuer. Das sog. Dropshipping (auch Direktverkauf oder Streckengeschäft) ermöglicht es gerade auch kleineren Unternehmern, ohne einen großen Kapitaleinsatz, am E-Commerce teilzuhaben. Allerdings sind neben den allgemeinen wirtschaftlichen Auswirkungen auch umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten zu beachten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Wichtigste Rechtsgrundlage sind die Vorschriften zum Reihengeschäft in § 3 Abs. 6a und 7 UStG.

1 Funktionsweise des Dropshippings

Dropshipping zeichnet sich dadurch aus, dass der im Online-Handel tätige Anbieter nicht selbst über die angebotene Ware verfügt, sondern diese Ware erst bei Bestelleingang durch einen Kunden bei einem Großhändler oder direkt beim Hersteller (automatisiert oder individuell) bestellt. Der Großhändler oder Hersteller versendet dann die Ware – unter dem Namen des Online-Händlers – regelmäßig direkt zu dem Kunden. Eine unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen dem Großhändler oder Hersteller und dem Endkunden wird dabei nicht begründet.

 
Hinweis

Kein eigener Warenbestand nötig

Der Vorteil des Dropshippings für den Online-Händler besteht darin, dass er keine kostenintensive Warenhaltung hat und somit ohne eigenen Warenbestand im Online-Handel ein umfangreiches Sortiment anbieten kann. Erfahrungsgemäß sind dann aber auch die Margen in dieser Art Geschäft nicht so groß, sodass eine fehlerhafte umsatzsteuerrechtliche Beurteilung schnell zu einem "Minusgeschäft" für den Unternehmer führen kann.

Den wirtschaftlichen Vorteilen stehen aber auch Risiken und Nachteile gegenüber. Der Händler hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Qualität ...

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