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Betriebsabrechnungsbogen / 3 Wie lassen sich die Zuschlagsgrundlagen ermitteln?

Jörgen Erichsen
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Materialbereich

Hier bieten sich die Materialkosten als Zuschlagsgrundlage an. Es wird unterstellt, dass die Höhe der Materialgemeinkosten abhängig ist von der in der betrachteten Periode verbrauchten oder gekauften Rohstoffe. Da die Materialgemeinkosten in den meisten Fällen vergleichsweise niedrig sind, ist die Aussagekraft dieser Zuschlagsgrundlage in der Regel ausreichend; evtl. Zuordnungsfehler haben nur geringe Auswirkungen auf das Ergebnis.

 
Materialgemeinkostenzuschlag (MGK) in % = Materialgemeinkosten (lt. BAB) x 100
Fertigungsmaterial

Fertigungsbereich

Im Fertigungsbereich werden in der Regel die Fertigungslöhne als Zuschlagsgrundlage ausgewählt. Wegen des permanent sinkenden Lohnanteils an den Gesamtkosten wird diese Zuschlagsgrundlage aber zunehmend kritisch gesehen. Zuschlagssätze von mehreren hundert Prozent sind keine Seltenheit. Überschreiten die Zuschlagssätze die Grenze von 200–250 % nachhaltig, sollte im Einzelfall überlegt werden, ob die Fertigungslöhne noch die richtige Zuschlagsgrundlage darstellen. Alternativ kann der BAB auch mit Hilfe der Maschinenstundensatzrechnung (Link Maschinenkosten?) erstellt werden.

 
Fertigungsgemeinkostenzuschlag (FGK) in % = Fertigungsgemeinkosten (lt. BAB x 100)
Fertigungslöhne

Verwaltungs- und Vertriebsbereich

Für die Verwaltungs- und Vertriebskostenstellen existieren im System dieser klassischen Zuschlagskalkulation keine unmittelbaren Zuschlagsgrundlagen, da diese Kosten weder direkt vom Materialverbrauch noch vom Fertigungslohn bestimmt werden. In der Praxis werden daher die Herstellkosten des Umsatzes oder Absatzes als Zuschlagsgrundlage gewählt. Hintergrund ist die Überlegung, dass Verwaltungs- und Vertriebskosten nur dann entstehen, wenn Produkte hergestellt bzw. verkauft werden.

Aus Vereinfachungsgründen, und um e...

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