1 Einsatzbereiche
Besondere Bedeutung erlangt die Familiengesellschaft im Bereich der Nachfolgeregelungen. Soll ein Betrieb auf die nächste Generation übergehen, kann dies im Rahmen einer Familiengesellschaft meist zweck- und zielgerecht umgesetzt werden. Es besteht insbesondere die Möglichkeit, die potenziellen Betriebsnachfolger bereits in das Unternehmen mit aufzunehmen und diese Schritt für Schritt an die künftigen Aufgaben heranzuführen. Zugleich bleibt die bisherige Unternehmensführung weiterhin "an Bord" und kann in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht noch steuernd eingreifen.
Auch für einen geplanten Übergang von privaten Vermögenswerten kann eine Familiengesellschaft das richtige Vehikel sein. Das Vermögen geht noch nicht in vollem Umfang auf die nächste Generation über, sondern kann in mehreren Teilschritten bei "Bewährung" übertragen werden. Insbesondere bei größeren Vermögen wird der zusätzliche Effekt einer möglichen Minderung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer gerne mitgenommen.
2 Beratungsbedarf
Der gesamte Bereich der Nachfolgeregelungen ist äußerst komplex und kann im Rahmen dieses Beitrags nicht umfassend erörtert werden. Zu einer eingehenden und qualifizierten Beratung wird dringend geraten. Denn neben den steuerrechtlichen Folgen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie der Schenkung- oder Erbschaftsteuer gilt es auch gesellschaftsrechtliche Problembereiche zu berücksichtigen. Auch oder gerade weil es sich um Familienangehörige handelt, wird in der Praxis den prophylaktischen Regelungen oft zu wenig Beachtung geschenkt.
3 Gründung
3.1 Neugründung
Die Familiengesellschaft ist keine eigene Gesellschaftsform. Zurückgegriffen wird vielmehr auf die üblichen für eine Gesellschaft zur Verfügung stehenden Rechtsformen (s. Tz. 5.2). Die Besonderheit liegt darin, dass es sich bei den Gesellschaftern um Familienan...