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Lagern und innerbetrieblicher Transport / 2.2 Stapellagerung

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Ob und in welchem Umfang eine Stapellagerung möglich ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Stapelbarkeit des Lagergutes (z. B. Kartons, Stapelkisten, Säcke),
  • Gewicht,
  • Tragfähigkeit,
  • Art des Aufstapelns (z. B. Verbundstapelung, pyramidenförmiges Stapeln, Hilfsmittel wie Keile oder Latten).
 
Wichtig

Sichere Stapel

Wann ein Stapel standsicher ist, ist nicht leicht abzuschätzen. Die Standsicherheit für bestimmte Lagergüter kann nach einer Formel in Anhang 1 DGUV-R 108-007 ausgerechnet werden.

Folgende Richtwerte gelten:

  • Die Schlankheit von Stapeln – das Verhältnis der Höhe zur Schmalseite der Grundfläche – darf nicht größer als 6 : 1 sein.
  • Normal beladene Gitterboxpaletten oder stapelbar beladene Mehrwegpaletten lassen i. d. R. eine 4-fache Stapelung zu.
  • Leere oder sehr leichte Lagergüter kippen leichter und dürfen nicht so hoch gestapelt werden.
  • Lagergüter mit günstigem Schwerpunkt (z. B. liegende Rollen) können hoch gestapelt werden.
  • Blocklagerung mehrerer Stapel erhöht die mögliche Stapelhöhe.

Immer muss natürlich die Tragfähigkeit des einzelnen Lagerstückes berücksichtigt werden. Einwegpaletten sind oft gewichtsmäßig so ausgereizt, dass sie keine hohe Stapelung zulassen.

Wenn ein Stapel eine Neigung von mehr als 2 % aufweist (2 cm pro Meter Höhe), muss er vorsichtig abgepackt werden.

Lagergüter, wie Platten, Balken, Rohre usw., können auch senkrecht gelagert werden (Abb. 3). Dabei ist besonders darauf zu achten, ob die Stapel hinreichend standsicher sind, damit sie bei Erschütterung, Anstoßen oder Entnahme von Teilen nicht umkippen können. Andernfalls müssen sie entsprechend durch seitliche oder quer montierte Halter, Bänder, Ketten gesichert werden. In einzelnen, durch Halter voneinander abgeteilten "Fächern" lässt sich sicherer ein- und auslagern, als wenn alles vor- und d...

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