Zusammenfassung
Schutzkleidung ist eine Persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll. Schutzkleidung gibt es in verschiedenen Varianten zum Schutz vor unterschiedlichen Gefährdungen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss ermittelt werden, vor welchen Gefährdungen wie geschützt werden soll. Schutzkleidung ist dabei eine Persönliche Schutzausrüstung, die in der Priorisierung erst nach der Prüfung von technischen und organisatorischen Maßnahmen in Betracht gezogen wird (TOP-Prinzip).
Für Schutzkleidung relevante Vorschriften:
- PSA-Benutzungsverordnung
- DGUV-R 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung"
- DGUV-I 212-013 "Hitzeschutzkleidung"
- DGUV-I 212-016 "Warnkleidung"
1 Arten von Schutzkleidung
Schutzkleidung kann für den einmaligen Einsatz oder für mehrere Einsätze geeignet sein. Schutzkleidung für mehrere Einsätze muss einer regelmäßigen Reinigung, Wartung und Prüfung unterliegen.
Bei der Schutzkleidung wird unterschieden zwischen
- Schutzkleidung für schwere Beanspruchungen und
- Schutzkleidung für leichtere Einwirkungen.
Schutzkleidung für schwere Beanspruchungen, z. B. gegen starke Wärmestrahlung (Abb. 1), ist so konzipiert, dass der Beschäftigte diese maximal 30 Minuten lang tragen kann. Schutzkleidung für leichtere Einwirkungen können hingegen ganztägig getragen werden.
Abb. 1: Schutzkleidung für die Feuerwehr
Es werden verschiedene Arten von Schutzkleidung unterschieden, je nachdem, vor welchen Gefahren sie schützen sollen.
1.1 Chemikalienschutzanzüge
Chemikalienschutzanzüge, kurz CSA, werden folgendermaßen unterschieden:
- Typ 1 (1a, 1b und 1c) sind gas-, flüssigkeits- und staubdicht,
- Typ 2 und 3 sind flüssigkeits-, spray- und staubdicht,
- Typ 4 spray- und stau...