Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
In vielen Unternehmen bestehen Verkehrswege und Arbeitsplätze auf Dächern, sei es für Inspektions-, Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an Dächern selber (z. B. Reinigung von Dachabläufen, Beseitigung von Schneelasten u. Ä.) oder um andere Anlagen zu erreichen, die auf Dächern montiert sind (z. B. Photovoltaik-und Antennenanlagen, Lüftungseinrichtungen, Aufzugtriebwerksräume u. Ä.). Dabei bestehen Gefahren durch fehlende oder ungeeignet ausgeführte Verkehrswege auf Dächern, in der Nähe liegende Absturzkanten oder nicht durchsturzsichere Einbauten (Lichtkuppeln oder -platten, Lüftungsauslässe o. Ä.), die schlimmstenfalls unter Laub, Wasser oder Schnee nicht zu erkennen sind. Entsprechend gravierend ist hier das Unfallrisiko und das Unfallgeschehen.
Die Bedingungen, unter denen auf Dächern gearbeitet werden darf, sind in der DGUV-I 201-056 sehr konkret beschrieben, bezogen auf anfallende Tätigkeiten und die damit beauftragten Personengruppen.
Erheblicher Investitionsbedarf im Bestand
Die DGUV-I 201-056 wurde im Jahr 2025 grundlegend überarbeitet, um die hohe Zahl schwerer Dachunfälle effektiv zu senken. Dazu sind zum Beispiel erforderlich:
- Sichere Dachzugänge über Treppen oder festmontierte Leitern,
- geländergesicherte Aufstiegsstellen,
- Dachgeländer als Standardlösungen an häufig zu begehenden Dachbereichen,
- geprüfte Einzelanschlageinrichtungen (Sekuranten),
- regelmäßige praktische Unterweisungen für Beschäftigte, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzen.
Im Gebäudebestand sind diese Merkmale häufig nicht gegeben. Die damit verbundenen Investitionskosten können sehr hoch ausfallen. Das gilt umso mehr, weil auch auf Altbaudächern durch den Betrieb von Photovoltaik, Antennen oder modernen RLT-Anlagen vermehrt Arbeiten anfallen. Weil die konkreten Vorgaben da...